Beschluss: zur Kenntnis genommen






  1. Wasserwerk Sandelermöns der Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands (OOWV)


Der OOWV betreibt in Sandelermöns ein Wasserwerk, mit dem große Teile der Landkreise Friesland und Wittmund aber z.B. auch der Landkreis Wesermarsch versorgt werden.

Das Wasserschutzgebiet umfasst auch umfangreiche Flächen im Landkreis Wittmund.


Daten:

Inbetriebnahme: 1978

Wassergewinnung:
25 Vertikalbrunnen
Filtertiefen von 51 bis 130 m
Förderleistung je Brunnen 30 - 105 m³/Std.

Aufbereitung:
Rieslerbehälter zur Belüftung und Entgasung
Filterstufe 1 zur Enteisenung
Filterstufe 2 zur Entmanganung und pH-Wert Einstellung

Aufbereitungsstoffe:
Quarzsand, Calciumcarbonat (Kalk), Polyaluminium-chloridhydroxid

Aufbereitungsleistung: max. 1400 m³/Std.

Speichervolumen: 20.000 m³

Trinkwasserpumpen:
4 drehzahlgeregelte Pumpen mit Abgabeleistungen von zwischen 600 - 1200 m³/Std.

Quelle: http://www.oowv.de/index.php?id=19&&oowv_ww=10


Dipl. Geol. Egon Harms vom OOWV wird durch das Wasserwerk führen.




  1. Geplantes Landschaftsschutzgebiet „Barkel-Feldhausen in der Stadt Schortens


Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind nach den Bestimmungen des Naturschutzrechts rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von

Natur und Landschaft erforderlich ist

1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tiere und Pflanzenarten,

2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder

3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.


Das Landschaftsschutzgebiet enthält Teile des FFH - Gebiets Teichfledermaushabitate im Raum Wilhelmshaven.

Mit der Sicherung als Landschaftsschutzgebiet sollen auch Empfehlungen des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Landkreis Friesland umgesetzt werden.

Eine Reihe von Landschaftsschutzgebieten (innerhalb des geplanten LSG FRI 17, 19, 20, 21 und 22) wurde noch nach dem Reichsnaturschutzgesetz ausgewiesen. Die Landschaftschutzgebiete sind mit Verordnungen auf der aktuellen Rechtsgrundlage neu zu verordnen. Bei der Ausweisung von LSG nach heutigen Kriterien geht es vorrangig um den großräumigen Erhalt schutzwürdiger Landschaft. Das LSG FI 108 wurde 1983 ausgewiesen. Hier ist eine Neuverordnung erforderlich, da das Gebiet inzwischen als FFH-Gebiet gemeldet wurde. Dies gilt auch für Teile des LSG FRI 20.


Während der Bereisung sollen einige Bereiche innerhalb des geplanten Schutzgebiets besichtigt werden.




  1. Naturschutzgebiet „Sandentnahmestelle Neustadtgödens“


Im Zuge des Autobahnbaus Oldenburg-Wilhelmshaven ist in den 70er Jahren unmittelbar angrenzend an den Ort Neustadtgödens eine Sandentnahme entstanden.


Im Zuge der Rekultivierung, die sich ausschließlich auf die sog. Kammer 3 beschränkte, sind auf den Verwallungen Gehölze vom damaligen Autobahnneubauamt gepflanzt worden. Darüber hinaus ist zwischen den einzelnen Kammern jeweils ein Überlauf geschaffen worden, um den Wasserstand in den 3 Sandentnahmen zu regulieren. Bei den Gehölzpflanzungen sind auch Arten verwendet worden, die nicht als standortheimisch bzw. angepasst an den Standort zu bezeichnen sind. Zum Teil handelt es sich auch um Bäume, wie z. B. Pappeln.


Auf Grund der großen Bedeutung, die die Sandentnahmen sehr schnell nach Beendigung des Abbaus für rastende Wasservogelarten entwickelt haben, ist der gesamte Bereich von damaligen Bezirksregierung Weser-Ems zum Naturschutzgebiet (NSG) erklärt worden. Das NSG ist auch FFH-Gebiet. Es gehört zum Gebiet Nr. 180 „Teichfledermausgewässer im Raum Wilhelmshaven“, das eine ganze Reihe von Lebensräumen in Wilhelmshaven und den Landkreisen Friesland und Wittmund umfasst.


Im Schutzgebiet sind Pflegemaßnahmen erforderlich. Diese konzentrieren sich zum einen auf die Kontrolle der Überläufe und deren Offenhaltung bzw. auf die Förderung und Erhaltung eines intakte Röhrichtsaums inbesondere im Bereich der Kammer 3. Darüber hinaus sind auch die Gehölzbestände zu pflegen.


Die untere Naturschutzbehörde betreibt daher seit mehreren Jahren gemeinsam mit dem Heimatverein Neustadtgödens die Pflege in diesem Schutzgebiet. In einzelnen Jahresabschnitten wird abschnittsweise der Gehölzsaum auf den ehemaligen Spüldeichen auf den Stock gesetzt.


Ziel dieser Gehölzpflegemaßnahmen ist es, auf Dauer einen jungen heckenartigen Gehölzbestand auf den ehemaligen Spüldeichen zu erhalten, der eine Höhe von ca. 4 m

bis 5 m nicht überschreitet. Zum einen soll damit erreicht werden, dass die Röhrichtsäume nicht weiter beschattet werden, sondern sich frei entwickeln können, zum anderen ist dies auch aus naturschutzfachlicher Sicht erforderlich, um die Wertigkeit der einzelnen Seen für alle vorkommenden rastenden Wasservogelarten zu erhalten. Darüber hinaus bewirkt das Auf-den-Stock-setzen, dass die heckenartigen Gehölzbestände im unteren Bereich sehr dicht sind und damit eine abschattende Wirkung zu den umliegenden Bereichen gegeben ist. Zu bedenken ist, dass Gehölzbestände nur auf den Stock gesetzt werden, das heißt, ein Wiederausschlagen auf jeden Fall gewährleistet.


Das der Bereich FFH-Gebiet ist, ist auch die wertgebende Art Teichfledermaus zu berücksichtigen. Die durchgeführten Maßnahmen sind daher auch aus den von der Fachbehörde für Naturschutz herausgegebenen Vollzugshinweisen abgeleitet worden. Dort wird u.a. auch das Auflichten von Gehölzbeständen und die Entwicklung von Röhrichten empfohlen.




  1. Wallhecken im Landkreis Friesland (fakultativ)


Nach der Novellierung des Naturschutzrechts in der Bundesrepublik und in Niedersachsen zählen Wallhecken zu den geschützten Landschaftsbestandteilen gem. § 22 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz.


Während der Bereisung werden exemplarisch einige Wallheckengebiete vorgestellt. Eingegangen wird dabei auf die Änderungen im Naturschutzrecht, die Gefährdung der Wallhecken, die notwendige Pflege, das Wallheckenprogramm des Landkreises und die aktuell durchgeführte Erfassung der Wallhecken im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Friesland.




  1. Rekultivierung der Deponie Hohenberge


Mit den Bauarbeiten zur Rekultivierung der Deponie ist begonnen worden. Die Baufeldräumung konnte fristgerecht bis Ende Februar beendet werden. Von den für die Umlagerung vorgesehenen rund 68.000 m³ Abfällen sind schon über 20.000 m³ umgelagert worden.


Zur Zeit wird der Deponiewall freigelegt, um den Klei-Dichtungsriegel zwischen der bestehenden Kunststoffdichtungsbahn an der Deponiebasis und der oberen, neuen Kunststoffdichtungsbahn zu installieren. Wie erwartet und geplant, muss während der Abfallumlagerung die Gasfassung der Gasbrunnen im Deponiefeld reduziert werden. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden die betroffenen Gasbrunnen neu aufgebaut.#


In einem Versuchsfeld werden alle Abdichtungsbestandteile in Kombination aufgebaut, um alle Dichtungen zu erproben und zu kontrolliert.


Nach dem derzeit vorliegenden Zeitplan werden die Arbeiten zur Rekultivierung der Deponie Varel-Hohenberge voraussichtlich im Juli/August 2013 abgeschlossen sein.


Herr Stefan Heidemann wird vor Ort über aktuellen Stand der Rekultivierungsarbeiten berichten.