Beschluss: zur Kenntnis genommen


Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

Der Kreisausschuss wird ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.





In Niedersachsen sind für die Deicherhaltung und Deichunterhaltung insgesamt 22 Deichverbände verantwortlich. Nach dem Niedersächsischen Deichgesetz, in dem die Pflege und der Erhalt der Deiche geregelt ist, haben die Verbände dafür Sorge zu tragen, dass die Deiche die ausreichenden Abmessungen haben und derart gepflegt werden, dass sie den Ansprüchen der Deichsicherheit genügen. Deiche gelten als Küstenschutzbauwerke, die der Landessicherheit dienen. Hierzu gehören auch die Deiche der 2. Deichlinie.


Im Bereich von Wilhelmshaven/Friesland obliegen diesen Aufgaben dem III. Oldenburgischen Deichband, dessen Zuständigkeit sich insgesamt von Harlesiel bis Dangast erstreckt. Die Zuständigkeit umfasst hierbei insgesamt 60 km Hauptdeichlinie und 40 km 2. Deichlinie. Eigentümer der Deichflächen ist ebenfalls der III. Olden-burgische Deichband (Ausnahme: Stützpunkt 4. Einfahrt in WHV).


Die Pflege der Deiche erfolgt im Wesentlichen durch Schafbeweidung. Die Schafbeweidung ist im Hinblick auf die Deichsicherheit die nachweislich beste und gleichzeitig wirtschaftlichste Lösung, die Pflege der Deiche vorzunehmen. Nur in stark touristisch frequentierten Deichabschnitten findet keine Schafbeweidung statt. Hier wird der Deich durch regelmäßiges Mähen gepflegt. Die hierdurch anfallenden zusätzlichen Kosten werden durch den jeweiligen Verantwortlichen getragen, dass sind in der Regel die Gemeinden bzw. deren Touristikgesellschaften.


Der III. Oldenburgische Deichband hat die in seinem Eigentum stehenden Deiche an sechs Schäfer verpachtet, die die Deiche nach bestimmten Auflagen im Sinne der Deichsicherheit zu pflegen haben. In den Sommermonaten sind im gesamten Bereich des III. Oldenburgischen Deichbandes bis zu 15.000 Schafe an den Deichen, die für einen festen Deichkörper und eine widerstandsfähige Grasnarbe sorgen. Damit diese Beweidung in diesem Umfang möglich ist, werden die Deiche eingezäunt. Die Einzäunung erfolgt weitgehendst mit festen Schafzäunen, sogenannte fliegende Zäune (Netze) können nur begrenzt eingesetzt werden und werden nur in kleiner Deichabschnitten verwendet.


Der Deichverband ist bemüht, den Zugang für Fußgänger und Fahrradfahrer in den eingezäunten Deichbereiche durch die Errichtung von Fußgängertoren und Fahrradübertritten zu ermöglichen. Die Deichwege sind somit weitgehendst für die öffentliche Nutzung (Fußgänger, Fahrradfahrer) nutzbar. Eingeschränkt ist die Nutzung der eigentlichen Deich- und Weideflächen, aber auch hier gibt es Zugangsmöglichkeiten durch Tore oder Übertritte.


Einschränkungen ergeben sich allerdings an den Deichen durch die Nutzung mit Hunden. Der Zugang der Deiche mit Hunden ist für die Sicherheit der Schafe nicht zugelassen. Leider vertragen sich Hund und Schaf nicht, so dass es immer wieder vorkommt, dass Schafe von Hunden verletzt werden.


Im Bereich des Kreises Friesland hat der III. Oldenburgische Deichband ca. 36 km Hauptdeiche. Mit Ausnahme in den touristisch genutzten Gebieten (Hooksiel, Horumersiel, Schillig) sind die Deichsicherungswege weitgehendst frei zugänglich. In einigen Teilabschnitten liegen die Wege außerhalb der Beweidungsflächen und können somit uneingeschränkt genutzt werden. Ansonsten liegen die Deichsicherungswege innerhalb der Beweidungsflächen, hier gibt es Zugangsmöglichkeiten über Tore oder Gitterroste (können auch von Fahrradfahrern ohne abzusteigen passiert werden). Der öffentliche Verkehr ist im Wesentlichen nur dort ausgeschlossen, wo sich öffentliche Strände befinden oder aufgrund des Zustandes des Deichsicherungsweges im Hinblick auf die Verkehrssicherungsverpflichtung der Weg nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden kann.


Diese Maßnahmen am Deich sind nicht selbstverständlich. Das Deichrecht sieht eine Nutzung der Deich nur zum Zwecke der Deicherhaltung vor. Weiterhin stellt die heutige öffentliche Nutzung für den jeweiligen Schäfer eine erhebliche Belastung da. Dennoch bemüht sich der III. Oldenburgische Deichband gemeinsam mit dem Landkreis sowie den Gemeinden Lösungen zu finden, die den Zugang an die Deiche in weiten Strecken ermöglichen.



Die Situation der Nutzung der Deiche im Landkreis Friesland stellt sich wie folgt dar:


Deichabschnitt zwischen Mariensiel und Dangast

Dieser Abschnitt ist bereits seit langem für die Schafbeweidung eingezäunt. In der Zeit von 1993 bis 2000 wurde dieser Deichabschnitt erhöht und verstärkt. Vor Fertigstellung dieser Maßnahme gab es in diesem Bereich keine ausgewiesenen Deichsicherungswege. Lediglich zwischen Cäciliengroden und Dangast war auf der Seeseite ein Weg unmittelbar am Deichfuß, der aufgrund des schlechten Zustandes nur eingeschränkt genutzt werden konnte. Erst mit der Umsetzung der Deichverstärkungsmaßnahmen wurden die Deichsicherungswege erheblich ausgebaut und ermöglichen es heute von Mariensiel bis Dangast die Deichverteidigungswege für Fußgänger und Radfahrer durchgehend auf der Binnenseite, in Teilbereichen auch auf der Seeseite, die zu nutzen. Im weiteren wurde an dieser Deichstrecke in Kooperation mit dem Landkreis, den Gemeinden und dem Deichband ein am Deich befindlicher Skulpturenweg angelegt. An den Standorten der Skulpturen gibt es zusätzliche Informationen. Hierdurch ist die Wegeverbindung zwischen Wilhelmshaven und Dangast vor allem für Fahrradfahrer zu einer beliebten Strecke geworden.


Deichabschnitt Hooksieler Außenhafen bis Hafen Horumersiel

Der Hooksieler Seedeich ist auf Teilabschnitten für die Schafbeweidung eingezäunt. Soweit der Deich nicht aufgrund des Strandeintrittes abgesperrt ist, ist der Deich trotz der Einzäunung zugänglich durch Deichtore. Dieses gilt auch für den anschließenden Deichabschnitt in Richtung Horumersiel. Allerdings ist der seeseitige Deichverteidigungsweg zwischen Campingplatz Hooksiel und Hafen Horumersiel nur für Fußgänger nutzbar, da dieser durch Fahrradfahrer nicht gefahrlos genutzt werden kann.


Deichabschnitt Hafen Horumersiel bis Hauptdeich Schillig in Höhe Jugendherbergswerk

In diesem Deichabschnitt ist der Deich für die Schafbeweidung nur z.T. eingezäunt. Soweit dieses der Fall ist, sind dennoch die Deichsicherungswege für die öffentliche Nutzung zugänglich. Weiterhin sind einige Deichabschnitte aufgrund des Strandeintrittes durch entsprechende Zäune der Wangerland Touristik abgesperrt.


Deichabschnitt Hauptdeich in Höhe Jugendherberge bis Deichschart Hafen Harlesiel

Die Deichsicherungswege sowie die Deichflächen sind in diesem Bereich frei zugänglich. Die Deichsicherungswege liegen im Bereich der Beweidungsfelder. Die Erreichbarkeit wird durch Tore bzw. Gitterroste hergestellt. Der Abschnitt von der Deichschäferei Gerken bis Harlesiel ist allerdings bedingt durch die Deich-baumaßnahme eingeschränkt nutzbar bzw. es sind Teilabschnitte für den öffentlichen Verkehr aus Sicherheitsgründen abgesperrt. Nach Fertigstellung der Maßnahme wird es einen durchgehenden binnenseitigen Deichsicherungsweg geben, der somit eine Verbindung zwischen Schillig und Harlesiel herstellt. Weiterhin werden Teilabschnitte des seeseitigen Deichsicherungsweges nutzbar sein. Die Zufahrten zum Deich sowie die querenden Zäune werden mit Toren bzw. Gitterrosten ausgestattet, so dass die Wege und Deiche in diesem Bereich entsprechend genutzt werden können.


Die Ausführungen machen deutlich, dass im Bereich des Kreises Friesland die Deichsicherungswege bzw. die Deiche selber in weiten Teilen frei zugänglich sind.


Ausnahme bleibt allerdings der Zugang zu den Deichen mit Hunden. Hier müssen Einschränkungen hingenommen werden bzw. wird es bei dem grundsätzlichen Verbot des Zuganges mit Hunden bleiben.


Neue Deicheinzäunungen sind z.Zt. nicht geplant. Sofern hier zukünftige Maßnahmen anstehen, wird der Deichband sich bemühen, eine öffentliche Nutzung unter Beachtung des Deichrechtes zu ermöglichen.



Verbandsvorsteher Eilt-Onno Garlichs stellt die Aufgaben und Strukturen des III. Oldenburgischen Deichbandes vor sowie die aktuell laufenden Projekte, insbesondere die Erhöhung und Verstärkung des Elisabethgrodendeiches.