Sitzung: 02.07.2012 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: zustimmend zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0101/2012
Beschluss:
Der Ausschuss nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat entschieden, das zuletzt in 2007 definierte Radwegekonzept an Landesstraßen fortzuschreiben, nachdem ein Großteil der Projekte des sog. „vordringlichen Bedarfs“ inzwischen realisiert wurde.
Diese Fortschreibung ist auch seitens des Landkreises mehrfach angemahnt worden und wird als durchaus sinnvoll erachtet, wobei naturgemäß -zumindest zum jetzigen Zeitpunkt- keine Aussagen zur tatsächlichen Abarbeitung der Maßnahmen getroffen werden können, da die finanzielle Ausstattung für den Radwegebau bekanntlich der jeweiligen Haushaltsplanung vorbehalten ist.
In einem ersten Abstimmungsgespräch bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, wurde mitgeteilt, dass je Geschäftsbereich eine Liste von zehn Radwegmaßnahmen im vordringlichen Bedarf erstellt werden soll, wobei drei bisher schon im vordringlichen Bedarf berücksichtigte Maßnahmen, die noch nicht realisiert wurden, frei Plätze „blockieren“.
Hierzu gehört auch das Teilstück an der L 818 (Obenstrohe bis Mühlenteich), das bekanntlich planfestgestellt und somit baureif ist und erst einen Platz „freimachen“ würde, wenn denn noch ein Baubeginn vor Fortschreibung des Konzeptes vorgenommen würde; hier gibt es bislang bekanntlich noch keine konkreten Meldungen.
Der Landkreis Aurich hat aufgrund des z.Z. bestehenden geringen Ausstattungsgrades von Landesstraßen mit Radwegen (siehe Anlage) offenbar Priorität in der Fortschreibung, um diesen „Rückstand“ gegenüber den anderen Landkreisen auszugleichen; so wurde in einem weiteren Gespräch mit den betroffenen Landkreisen am 02.05. angekündigt, dass neben der Maßnahme L 818 (siehe oben) für den Landkreis Friesland wohl nur noch eine Maßnahme in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werden kann.
Bereits in einer vorausgegangenen Besprechung mit den im Landkreis betroffenen Gemeinden bestand unter den Teilnehmern Einigkeit, dass eine bloße Punktebewertung die Priorisierung der Radwegeabschnitte zwar erleichtert, es aber dennoch wichtig ist, dass auch andere Kriterien wie beispielsweise „Realisierungswahrscheinlichkeit“ (Stichwort: Gemeinschaftsradweg) mit einfließen müssen.
Die Anwendung der vereinfachten Bewertung nach dem Muster des Landes (Kriterien siehe Anlage) unter Einbeziehung weiterer Belange (siehe oben, aber auch Unfallhäufigkeit) würde zu folgendem Ergebnis führen:
Teilstück |
Punkte Gesamt |
L 807 (Sillenstede – Sengwarden) |
51 |
L 812 (Waddewarden – Hooksiel) |
48 |
L 818 (Mühlenteich – B 437) |
48 |
L 808 (Altgarmssiel – Neugarmssiel) |
43 |
L 813 (Cleverns – Sandelermöns) |
39 |
Insofern besteht unter Zugrundelegung dieser Bewertung die höchste Priorität bei der Maßnahme an der L 807, für die bekanntlich auch bereits eine Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Wilhelmshaven, der Stadt Schortens und dem Landkreis Friesland besteht. Diese Maßnahme wird dem Land zur Aufnahme in den vordringlichen Bedarf gemeldet, wobei ebenfalls auf die aus Sicht der Verwaltung ebenso bestehende Dringlichkeit an der L 812 und der L 818 (Fortführung bis B 437) hingewiesen wird.
Nicht außer acht gelassen werden sollte, dass es aus Gründen der Verkehrssicherheit wichtig ist, im Bereich jeder Landesstraße eine Radwegeverbindung zu schaffen, unabhängig von weiteren z.B. touristischen Belangen.
Beispielsweise hat aktuell ein Anlieger an der Landesstraße 813 mit einem sog. „offenen Brief“ auf problematische Verkehrsverhältnisse an der L 813 zwischen Sandelermöns und Cleverns hingewiesen und auch erläutert, dass nach seiner Ansicht die empfohlene Alternativstrecke über die Sandeler Straße äußerst gefährlich sei. Dennoch können die o.g. objektiven Daten nicht unberücksichtigt bleiben, so würde beispielsweise die Priorisierung der L 813 dazu führen, dass wahrscheinlich diese Maßnahme –sofern sie denn überhaupt dem Willen des Landreises folgend in den vordringlichen Bedarf aufgenommen würde- eine schlechte Position innerhalb der zehn Maßnahmen bekäme und somit eine Realisierung erst am Ende der Abarbeitung des Gesamtpaketes zu erwarten wäre.
Gleichwohl sollte folgende Formulierung beschlossen werden, die dem Land übermittelt werden könnte: „Darüber hinaus wird an das Land appelliert, auch für die nicht im vordringlichen Bedarf angesiedelten Radwegemaßnahmen zumindest mittelfristig Planungskonzepte zu entwickeln, um –nicht zuletzt aus Gründen der Verkehrssicherheit- grundsätzlich im Bereich jeder Landesstraße ein sicheres Radfahrerangebot vorzuhalten.“
Diese Formulierung würde den o.g. Aspekt berücksichtigen, wonach an allen Landesstraßen Radwegangebote aus verkehrssicherheitlichen Gründen wichtig sind. Außerdem könnte man bei der Entwicklung der Planungskonzepte dem Umstand Rechnung tragen, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt, im Vorgriff auf eine „Komplett-Planung“ des jeweiligen Abschnittes große Verbesserungen zu erreichen. Hier sei beispielsweise die L 812 angesprochen, wo die größte Problematik im Bereich Haddien zu finden ist und eine Realisierung eines Radweges auf einem Teilstück von weniger als 100 m die z.Z. notwendige Querung an zwei unmittelbar folgenden Punkten im Bereich einer Kurve verhindern würde.
Herr Hinrichs von der Verwaltung erläuterte ausführlich die Fortschreibung des Radwegekonzeptes des Landes Niedersachsen und ging auch auf Rückfragen aus der Mitte des Ausschusses ein.
Es wird an das Land appelliert, auch für die nicht im vordringlichen Bedarf angesiedelten Radwegemaßnahmen zumindest mittelfristig Planungskonzepte zu entwickeln, um - nicht zuletzt aus Gründen der Verkehrssicherheit - grundsätzlich im Bereich jeder Landesstraße ein sicheres Radfahrerangebot vorzuhalten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig