Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG und der Stadt Varel eine konkrete Planung der Aufhebung des höhengleichen Bahnüberganges im Zuge der Kreisstraße 110 voranzutreiben.


Mit Schreiben vom 15.03.2012 an die Stadt Varel und den Landkreis Friesland beantragt die MMW, dafür Herr KTA Iko Chmielewski, dass „der Kreis einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn für den höhenungleichen Ausbau der Kreisstraße Zum Jadebusen beantragen möge“ (siehe Anlage).



Zur Ausgangslage:

Die Deutsche Bahn AG, der Landkreis Friesland und die Stadt Varel haben in 2010 gemeinsam eine Machbarkeitsstudie zum Umgang mit den vier nördlichsten Bahnübergängen im Vareler Stadtgebiet in Auftrag gegeben, wobei der Landkreis als Straßenbaulastträger der Kreisstraßen 110 (Zum Jadebusen) sowie 111 (Dangaster Straße) bei zwei Bahnübergängen beteiligt ist.

Am 09.11.2010 wurden den politischen Gremien des Landkreises und der Stadt Varel und anschließend am 14.12.2010 der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Studie vorgestellt.






Von Beginn an war klar, dass sehr zeitnah – und zwar auf jeden Fall im Rahmen des Projektes „Ertüchtigung der Bahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven“ - der höhengleiche Bahnübergang im Zuge der Stadtstraße „Großer Winkelsheidermoorweg“ aufgelöst werden sollte.



Der sog. BÜ 31 im Zuge der Kreisstraße 110 „Zum Jadebusen“ kann nur durch eine relativ aufwändige Unterführung aufgehoben werden, wobei sich bereits im Verlaufe der bisherigen Erörterungen mehrere Vorzugsvarianten herauskristallisierten; eine mögliche Aufhebung ist wie folgt skizziert:





 






Mit den Partnern dieses Projektes, d.h. Deutsche Bahn AG und Stadt Varel, wird das weitere Vorgehen abgestimmt, wobei die Bahn zurecht darauf hinweist, dass es leider nicht möglich ist, im Zuge der Streckenertüchtigung die Aufhebung des Bahnüberganges im Zuge der K 110 zu realisieren. Hier wäre zunächst auf der Grundlage einer noch zu beauftragenden Detailplanung ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Außerdem fehlen z.Z. auf Seiten sämtlicher Kostenträger (Verfahren wie bei jeder Eisenbahnkreuzungsmaßnahme Drittelung zwischen Bahn, Bund und Baulastträger, wobei neben dem Landkreis die Stadt aufgrund der Nebenanlagen mit zu beteiligen ist) die finanztechnischen Voraussetzungen. Die grobe Kostenplanung in der Studie geht von möglichen Kosten in Höhe von 9,4 Mio. € für die Straßenunterführung und 3,4 Mio. € für den Radfahrer-/Fußgängertunnel aus. Unter Berücksichtigung einer 75 %-Förderung würde ein Kostenanteil des Landkreises von mindestens 1,5 Mio. € verbleiben.

Nach derzeitigem Stand kann es sich somit nur um ein mittelfristig anzugehendes Projekt handeln; bisher konnte noch kein kurzfristiger Besprechungstermin zwecks Vorbereitung einer weiteren groben Zeitplanung anberaumt werden, dieser wird jedoch noch vor den Sommerferien stattfinden.

Insofern nimmt die Verwaltung den vorliegenden Antrag zum Anlass, in die weitere Planung einzusteigen und mit den o.g. Partnern das weitere Vorgehen abzustimmen. Parallel wird bei der Förderbehörde die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm beantragt, um die grundsätzliche Förderfähigkeit dieses Vorhabens testiert zu bekommen (zur Situation der Förderung der Gemeindeverkehrsfinanzierung sei auch in diesem Zusammenhang auf Vorlage Nr. 99/2012 hingewiesen).



Herr Chmielewski stellte den Antrag der M.M.W. dem Ausschuss vor. Anschließend erläuterte die Verwaltung die derzeitige Planungssituation. Ende Juli 2012 werden zwischen den Beteiligten (Deutsche Bundesbahn, Stadt Varel, Landkreis Friesland) die ersten Gespräche geführt.






Abstimmungsergebnis:

einstimmig