Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Landkreis Friesland übernimmt nach § 121 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 300.000,00 € zu Gunsten der Kommunaler Rettungsdienst Friesland gGmbH.





In Übereinstimmung mit dem Kreisausschuss – TOP 3.2.2 der Niederschrift vom 9. Juli 2012 – beschloss der Kreistag wie folgt:




Abstimmungsergebnis:

einstimmig