Beschluss: zur Kenntnis genommen


Die Ausführungen der Verwaltung wurden zur Kenntnis genommen


Der Kreisausschuss wird ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten




Die Gespräche mit dem Vorstand des III. Oldenburgischen Deichbandes hatten zum Ergebnis, dass sich dieser nicht in der Zuständigkeit sieht, seine dem Küstenschutz dienenden Anlagen so herzurichten, dass eine jederzeit gefahrlose Nutzung dieser Anlagen für jedermann möglich ist. Aus diesem Grunde sind mögliche Deichzugänge mit Hinweisen versehen, dass die Benutzung der Deiche - außer zum Zwecke der Deicherhaltung - verboten ist und ansonsten nur auf eigene Gefahr geschieht.


Auf Grund des großen öffentlichen Interesses an der Nutzung der Küstenschutzanlagen hatte der Deichband nach Gesprächen mit den Städten und Gemeinden bei der unteren Deichbehörde die deichrechtliche Ausnahme zur öffentlichen Nutzung der innerhalb der Hauptdeiche liegenden Wege und sonstigen Anlagen beantragt, um diesbezüglich mit den Gemeinden und Kurverwaltungen Verträge schließen zu können, in denen diese sich zur Übernahme der Unterhaltung und Verkehrssicherung verpflichten (sh. Ausführungen in der Vorlage 4.1.4 zu Ziffer II c, III und IV).


Diese Vereinbarungen sind zwischen III. Deichband und den Gemeinden entsprechend abgeschlossen worden, so dass die Entscheidung über die Nutzung dieser Anlagen nunmehr bei den Kommunen bzw. im Wangerland bei der Kurverwaltung liegt.


Im Wangerland sind alle Deichstrecken - mit Ausnahme der touristisch genutzten Bereiche und der Deichbaustrecken - für die Nutzung durch die Öffentlichkeit freigegeben.


Die Entscheidung über eine öffentliche Nutzung auch der touristisch genutzten Bereiche im Wangerland liegt aufgrund der ihr diesbezüglich übertragenen Nutzungsrechte sowie der ihr damit obliegenden Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten bei der Wangerland-Touristik.


Herr Bartels, Geschäftsführer des III. Oldenburgischen Deichbandes, informierte über die Aufgaben des Verbandes. Er wies darauf hin, dass zahlreiche Bereiche für die Erholungsnutzung zur Verfügung gestellt werden. Bei allen zulässigen Nutzungen müssten die Belange des Küstenschutzes und der Deichsicherheit berücksichtigt werden.

Der Antrag des Kreistagsabgeordneten Just liegt als Anlage bei.