Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Das Ergebnis der Gespräche zwischen dem III. Oldenburgischen Deichband, der Wangerland Touristik, der Gemeinde Wangerland sowie der Deichbehörde des Landkreises Friesland wird abgewartet. Das gemeinsam erarbeitete Konzept wird den Kreisgremien im Frühjahr 2013 vorgelegt.



Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.6 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 10. Oktober 2012 zur Kenntnis. - Kreistagsvorsitzender Pauluschke ergänzte, Herr Just habe dazu am 3. Oktober 2012 einen Antrag nachgereicht (sh. auch TOP 11.2), der sich im Grunde zwischenzeitlich durch die Beratungen erledigt habe.


Landrat Ambrosy erklärte, die seinerzeit von Herrn Just angemahnte 14-Tages-Frist sei trotz seiner Urlaubszeit eingehalten worden. Der Fachbereich Umwelt habe Herrn Just eine vorab-Antwort zugeleitet, er selbst habe Herrn Just zusätzlich am 05.09. fristgerecht eine Mail zukommen lassen.


Für das Thema „Strandgebühren“ sei der Landkreis Friesland nicht zuständig. Die Gemeinde Wangerland werde im Oktober darüber beraten und voraussichtlich im November 2012 grundsätzlich dazu entscheiden. Im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung werde man das Ergebnis der dortigen Beratungen abwarten.


Soweit die Zuständigkeit des Landkreises gegeben sei, werde gemäß Beschluss von Umweltausschuss und Kreisausschuss die untere Deichbehörde mit dem III. Oldenburgischen Deichband bis Anfang 2013 ein umfassendes Konzept erarbeitet. Darin werde man die Belange des Küstenschutzes, Tourismus und die Betretungsrechte für Deichanlagen und Strandabschnitte aufarbeiten. Die Verwaltung bitte darum, die Vorlage des Konzeptes abzuwarten, das dann zur Beratung an die zuständigen Gremien gehe. Entsprechend laute auch die Empfehlung von Umweltausschuss und Kreisausschuss.


Kreistagsabgeordneter Just erklärte, die Kreisverwaltung sei nicht nur als untere Deichbehörde, sondern auch als untere Naturschutzbehörde zuständig, weil es nicht nur um das Betreten und die Nutzung des Deiches, sondern um den Zugang zu dem dahinter befindlichen Areal - Meer und Watt - gehe. Das Betretungsrecht zu Natur und Landschaft bemesse sich nach §§ 59 und 62 Bundesnaturschutzgesetz. Danach stehe jedermann der freie Zugang zu Natur und freier Landschaft zu. Meer und Watt seien freie und unbebaute, unbewirtschaftete Teile der Landschaft und seien damit wie Wälder für jedermann zugänglich.


Wenn ein Deich existiere, müsse die zuständige Behörde überall dort den Zugang zur Meer und Watt verschaffen, wo es deichrechtlich unbedenklich sei. Im Wangerland sei dieser Zugang über einen Abschnitt von 8 Kilometern nicht gewährleistet, sondern gesperrt bzw. mit der Erhebung von Gebühren verbunden. Weder Zäune noch Gebühren seien mit dem freien Zugang zu Meer und Watt vereinbar. Es sei Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde, darüber zu wachen.


Die Sondernutzungsverträge zwischen Deichband und Gemeinde Wangerland zur Nutzung der Deichabschnitte im Strandbereich seien ein unhaltbarer Zustand. Die Mitglieder des Deichbandes, also alle Einwohner, die 5 m unter NN lebten, zahlten Deich- und Sielgebühren. Dem Deichband werde quasi gestattet, die Eigentümer bzw. die Einwohner der Region von der Nutzung der Deichsicherungswege auszuschließen. Dem Bürger werde zugemutet, für die Nutzung von Deichsicherungswegen eine Strandgebühr an das Wangerland zu zahlen.


Die Kreisverwaltung habe zu seiner Frage nach den Pachtverträgen zwischen WTG und Land geantwortet, der Inhalt der Verträge sei nicht bekannt. Unverständlich sei, dass der Landkreis über Jahrzehnte zulasse, dass die Vertragsvereinbarungen unbekannt seien und den Einwohnern Frieslands der Zugang zu Watt und Meer durch Zäune und Strandgebühren versperrt bzw. erschwert werde.


Der Landkreis müsse sich über die Existenz solcher Pachtverträge vergewissern, zum anderen müsse genau bekannt sein, für welche Bereiche die Verträge abgeschlossen seien. Nur dann sei ersichtlich, auf welchem Areal die Gemeinde Wangerland berechtigt sei, Ansprüche zu stellen. Auch sei nicht bekannt, ob der Vertrag einen Passus enthalte, dass den Bürgern der Zugang zu Meer und Watt zu ermöglichen sei. - Er wiederhole seine Anfrage: Für welche Strandabschnitte liegen Pachtverträge vor? Welche Bedingungen sind darin formuliert? - Nur aus diesen Angaben werde deutlich, ob die Gemeinde Wangerland überhaupt berechtigt sei, für Strandabschnitte Gebühren zu erheben.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke verwies auf die KA-Empfehlung, die Gespräche mit dem III. Oldenburgischen Deichband und die Vorlage des Konzepts zur Lösung der aufgeworfenen Fragen abzuwarten. Auf dieser Basis könne im Frühjahr 2013 erneut in die Beratung eingetreten werden.


Landrat Ambrosy nahm zu den von Herrn Just erhobenen Vorwürfen Stellung: Ein Dritter, der nicht in einem Rechtsverhältnis stehe, habe nicht das Recht auf Vorlage eines Pachtvertrages. Die Gestaltung der vertraglichen Vereinbarungen sei allein Angelegenheit des Landes Niedersachsen (Eigentümerin von Strand, Watt und Meer) bzw. des Deichbandes als zuständige Institution für Deichangelegenheiten sowie der Gemeinde. Die Nichtkenntnis der Vertragsinhalte stelle also keinen Pflichtverstoß der Kreisverwaltung dar.


Herr Just verkenne, dass das Nds. Nationalparkgesetz sich auf die Regelungen von Bundes- und Landesnaturschutzgesetz auswirke. Denn ein Großteil der Natur und Landschaft in Schutzzone I und II sei demnach gar nicht oder nur mit Einschränkungen betretbar. Hinsichtlich der Deiche sei geregelt, dass jedes Benutzen verboten sei. Der Deichband erlaube trotzdem auf einem Großteil der Strecke, die Deichschutzwege mit zu benutzen. Zudem veranlasse der Deichband den Bau von Triften. Die Kosten hierfür trügen nicht die Bewohner der Region; das Geld für solche Maßnahmen stamme entweder aus Mitteln der Europäischen Union oder aus GA-Mitteln des Bundes. - Die Bereitschaft des Deichbandes, eine Ausweitung der Deichnutzung zu prüfen, sei zu begrüßen.


Hinsichtlich Hooksiel und Horumersiel/Schillig gelte, wie von Herrn Just ausgeführt, das Betretungsrecht für UNbebaute Natur und Landschaft. Beim Campingplatz und den touristischen Einrichtungen am Strand handele es sich um Bebauungen, für die das allgemeine Betretungsrecht so nicht gelte.


Die Gemeinde Wangerland werde in ihrem Zuständigkeitsbereich eine sachgerechte und gute Lösung finden. Mit dem Deichband werde die Kreisverwaltung zudem eine maximale Benutzungsmöglichkeit im Einklang mit den Belangen des Küstenschutzes ausarbeiten. Eine entsprechende Konzeption für die ca. 67 km lange Deichstrecke werde voraussichtlich im Frühjahr 2013 vorliegen; dann erfolge die Beteiligung der Gremien. Die Verwaltung bitte bis dahin um Geduld.


Der Kreistag beschloss im Ergebnis seiner Beratung wie folgt:



Abstimmungsergebnis:

einstimmig