Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes wird die Verwaltung ermächtigt, zunächst 2 Stellen nach Entgeltgruppe 8 TVöD mit Familienhebammen unbefristet zu besetzen, auch wenn die Höhe der finanziellen Förderung durch das Land noch nicht bekannt ist.


Anm.:

Gemäß Beschlussempfehlung des Kreisausschusses wurde mit dem Land zwischenzeitlich geklärt, dass die Stellenbesetzung bereits vor dem Inkrafttreten entsprechender Regelungen ohne finanzielle Nachteile zulässig ist.




Gemäß Empfehlung des Kreisausschusses vom 19. September 2012 (TOP 3.1.2 der Niederschrift) beschloss der Kreistag wie folgt:




Abstimmungsergebnis:

einstimmig