Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 21.02.2007 ausdrücklich beschlossen, die niederdeutsche Sprache zu fördern und einen Betrag in Höhe von 20.000 € im Haushalt 2007 eingesetzt. Es wurde jedoch ein entsprechender Sperrvermerk angebracht. Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur hat sich in seiner Sitzung am 25.06.2007 dann erstmalig mit dem Thema befasst.

Inzwischen sind Anträge der SWG/FDP-Gruppe im Landkreis Friesland und der FDP-Fraktion des Kreistages zu dem Thema eingegangen (sh. Anlagen).


Von folgender Situation im Landkreis Friesland ist auszugehen:


Verschiedene Grundschulen nehmen regelmäßig am Lesewettbewerb der Oldenburgischen Landschaft teil, dieser wird alle 2 Jahre ausgeschrieben.


Ein regelmäßiger Sprachunterricht findet nicht statt. An einigen Schulen werden jedoch zu Weihnachten von ehemaligen Kolleginnen plattdeutsche Gedichte etc. behandelt und vor den Lesewettbewerben werden teilweise Arbeitsgemeinschaften eingerichtet. Ein Interesse an der niederdeutschen Sprache ist in den Grundschulen durchaus vorhanden.


Die Heimatvereine bieten niederdeutsche Arbeitskreise an.


Die Volkshochschule bietet entsprechende Kurse an. Beabsichtigt ist in nächster Zeit auch eine plattdeutsche Woche.


Um die Angelegenheit im Landkreis Friesland voranzubringen, soll eine ehrenamtliche/ein ehrenamtlicher Beauftragte/r für die niederdeutsche Sprache gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung eingestellt werden. Dieser hat ein endgültiges Konzept für die Förderung der niederdeutschen Sprache in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Grundschulen auszuarbeiten. Hierbei ist die Bereitschaft zur Förderung der niederdeutschen Sprache an den Grundschulen mit gezielten Maßnahmen wie z. B. Kurse zu unterstützen und auszubauen. Der Einsatz von ehrenamtlichen Kräften ist dabei bevorzugt zu beachten. Sollte dieses jedoch nicht möglich sein, muss auch an die Einstellung von Honroarkräften gedacht werden. Der Landkreis Ammerland wird bereits seit Jahren die Arbeit von Honorarkräften an allen Grundschulen des Landkreises.


Die ehrenamtlich/der ehrenamtliche Beauftragte/r für die niederdeutsche Sprache soll eine Aufwandsentschädigung von 180 € monatlich erhalten. Die Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige vom 06.11.1992 ist entsprechend zu ergänzen.


Da außerdem ein Sperrvermerk für den bereits vorhandenen Haushaltsansatz eingebracht worden ist, muss dieser noch formell aufgehoben werden.




Herr Niemand erläuterte die Ausführungen zu der Vorlage Nr. 160/2007 zum diesem TOP.


Er wies darauf hin, dass es wünschenswert sei, wenn sich möglichst viele Grundschulen an der Förderung der niederdeutschen Sprache beteiligen würden.


Es sei u. a. die Aufgabe des ehrenamtlich Beauftragten für die niederdeutsche Sprache, ein Förderkonzept zunächst für die Grundschulen zu erarbeiten.


In der sich anschließenden Diskussion wurde u. a. die Frage aufgeworfen, ob eine monatliche Aufwandsentschädigung von 180,00 € für den ehrenamtlich Beauftragten angemessen sei.


Herr Wehnemann führte aus, dass der ehrenamtlich Beauftragte nicht alle Aufgaben erledigen könne. Unterstützung würde beispielsweise durch die Kulturabteilung des Landkreises Friesland erfolgen. Der ehrenamtlich Beauftragte sollte vorrangig vor Ort klären, was hier für Konzepte möglich seien. Generell sei die Förderung der niederdeutschen Sprache ein wichtiges Handlungsfeld. Hierzu verwies er auf die Universität Oldenburg, an der ein Lehrstuhl für die niederdeutsche Sprache, der zurzeit vakant sei, wieder besetzt werden solle. Auch wurde auf die intensiven Bemühungen der Förderung der niederdeutschen Sprache in Ostfriesland hingewiesen.


Damit ein vernünftiger Start gelingen könne, müsse man in den Grundschulen beginnen.


Es sei angedacht, dass die Kreisvolkshochschule im Jahr 2008 eine plattdeutsche Woche durchführt.


Auf Nachfrage erklärte Herr Wehnemann, dass man interessierte Personen für das Amt des ehrenamtlich Beauftragten z. B. durch redaktionelle Hinweise in den Tageszeitungen gewinnen könne.


Der vorgesehene Förderbetrag in Höhe von 20.000,00 € würde neben der Zahlung der Aufwandsentschädigung für die Erstellung von Prospekten, Hinweisschildern etc. benötigt. Es würden somit weitere Kosten entstehen, die aus diesem Ansatz zu begleichen seien.


Generell war man der Auffassung, dass durch die Gewährung von Zuschüssen allein die Sprache nicht gefördert werden könne. Der Zuschuss sei als Einstieg in die Förderung der niederdeutschen Sprache zu verstehen.


Es wurde darauf hingewiesen, dass bei der Haupt- und Realschule Obenstrohe in den Klassen 7 bis 10 Wahlpflichtkurse mit dem Schwerpunkt „Niederdeutsche Sprache“ angeboten würden. Somit seien solche Ansätze über den Bereich der Grundschule hinaus bereits gegeben.


Es würde angestrebt, diesen Bereich durch die Niederdeutsche Bühne zu ergänzen.




Beschlussvorschlag:

A) Eine/ein ehrenamtliche/r Beauftragte/r für die niederdeutsche Sprache wird bestellt. Über die Ernennung beschließt der Kreistag

B) Es wird eine Aufwandsentschädigung von monatlich 180,00 € gezahlt.

C) Die Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige vom 09.11.1992 wird entsprechend ergänzt.

D) Der Sperrvermerk im Haushalt 2007 wird aufgehoben.

E) Ein inhaltliches Sprachförderkonzept wird in Abstimmung mit der/dem zu bestellenden Beauftragten und entsprechenden Institutionen erarbeitet.







Abstimmungsergebnis:


einstimmig