Nachtrag: 10.10.2012 Nummer 2

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kreistagsabgeordneter Just bezog sich auf die Ausführungen des Landrates zu TOP 7.2.6 In den drei Antragspunkten der BfB-Fraktion gehe es nicht um bebaute Landschaft. Es gehe vielmehr um die Benutzung der Deichwege, den Zugang ans Wasser und ins Watt und den gebührenfreien Aufenthalt an Stränden und Strandabschnitten ohne bauliche Infrastruktur. Es gebe kilometerlange Abschnitte ohne bauliche Infrastruktur; allein in Hooksiel handele es sich um 1,5 km unbebauten Strand, der frei zugänglich sein müsste. In Schillig werde von der Deichtreppe aus linksseitig der Zugang zu 3 km unbebautem Strand verwehrt.


Landrat Ambrosy erklärte, gesetzlich sei das Benutzen der Deiche verboten. Erfreulicherweise gestatte der Deichband viele Ausnahmen und prüfe derzeit, weitere Abschnitte zugänglich zu machen. Eine Lösung sei nur gemeinsam mit dem Deichband möglich; daher solle das avisierte Konzept erarbeitet werden. Die Verwaltung bitte um entsprechende Zeit, um konstruktive Lösungen zu erarbeiten, die man zu gegebener Zeit den Gremien vorlegen werde. Die aus dem Antrag resultierenden Aufträge seien damit in Bearbeitung.