Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die als Anlage beiliegende Vereinbarung mit der Stadt Wilhelmshaven wird mit Wirkung ab dem Schuljahr 2011/12 abgeschlossen.




Gemäß § 105 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NschG) kann der zuständige Schulträger von den für die auswärtigen SchülerInnen zuständigen Schulträgern einen kostendeckenden Beitrag verlangen, wenn die Schule mindestens zu einem Viertel von auswärtigen Schülern und Schülerinnen besucht wird, die aus dem für die Schule maßgeblichen Einzugsbereich kommen.


Sowohl die Stadt Wilhelmshaven als auch der Landkreis Friesland erheben Gastschulgelder. So erhebt der Landkreis Friesland zum Beispiel für den Besuch der Heinz-Neukäter-Schule, der Friedrich-Schlosser-Schule und der Berufsbildenden Schulen Gastschulgelder.


Demgegenüber muss der Landkreis Friesland zum Beispiel Gastschulgelder für den Besuch der Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven, verschiedener Förderschulen und weiterer Berufsbildender Schulen in Oldenburg, Aurich, etc. zahlen.


Da mehr Schüler aus dem Landkreis Friesland die Berufsbildenden Schulen in Wilhelmshaven besuchen als Schüler aus Wilhelmshaven die Berufsbildenden Schulen in Friesland, muss der Landkreis Friesland eine höhere Summe an die Stadt Wilhelmshaven erstatten als der Landkreis Friesland der Stadt Wilhelmshaven in Rechnung stellen kann.


In den letzten 4 Schuljahren waren durchschnittlich 332 Schüler aus Friesland an den Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven und 179 Schüler aus Wilhelmshaven an den Berufsbildenden Schulen in Friesland, die abgerechnet wurden.


Dies bedeutete durchschnittliche Gastschulgeldzahlungen von 210.346,- € vom Landkreis Friesland an die Stadt Wilhelmshaven sowie 102.532,- € von der Stadt Wilhelmshaven an den Landkreis Friesland.


Die jetzigen Sachkostenbeiträge der Stadt Wilhelmshaven in Höhe von 337,- € für TZ-Schüler und 1.013 € für VZ-Schüler des FG Technik, 1.171,- € für VZ-Schüler der FS Sozialpädagogik und der FOS 1jährig sowie 1.713,- € für VZ-Schüler der Berufsfachschule und der FS Technik haben seit 2008/2009 Bestand.


Für das Schuljahr 2010/11 lag der Sachkostenbeitrag für Schüler an den Berufsbildenden Schulen in Jever bei 348,- € für TZ-Schüler und 1.398,- € für VZ-Schüler. Bei den Berufsbildenden Schulen in Varel waren dies für TZ-Schüler 346,- € und 1.275,- € für VZ-Schüler.


Die Stadt Wilhelmshaven hat in den letzten Jahren stets darauf gedrängt im Rahmen der Gastschulgeldabrechnung die Sachkostenbeiträge für die Berufsbildenden Schulen in Wilhelmshaven anzuheben.


Als Grundlage hat die Stadt Wilhelmshaven für diese Schulen eine Berechnung auf der Basis des Erlasses des Nds. Kultusministeriums vom 20.11.1978, der seit Jahren nicht mehr gültig ist und der nicht das Gefüge der heutigen berufsbildenden Schulen widerspiegelt, durchgeführt, hochgerechnet auf das jeweils aktuelle Schuljahr.


Dies hätte für den Landkreis Friesland, abhängig vom jeweiligem Jahr und den Schülerzahlen, Mehrkosten von ca. 100.000,- bis 150.000,- € pro Jahr (gleichbedeutend mit einer durchschnittlichen Erhöhung von bis zu 75 %) bedeutet.


Darüber hinaus würde der Landkreis Friesland, bei entsprechender Anwendung der o.g. Empfehlungen für seine Schulen, jährlich ca. bis zu 10.000,- € weniger Gastschulgeld von der Stadt Wilhelmshaven erhalten. Daher wurde dieser Berechnungsgrundlage vom Landkreis Friesland grundsätzlich nicht zugestimmt.


Im Übrigen gilt dies auch für den Landkreis Wittmund, wobei dort die Summen aufgrund der niedrigeren Schülerzahlen an den BBS Wilhelmshaven nicht so hoch ausfallen.


Sowohl der Landkreis Wittmund als auch der Landkreis Friesland streben daher an die tatsächlichen Kosten als Berechnungsgrundlage für die Erhebung der Gastschulgelder zu berücksichtigen. Diese Verfahrensweise schafft Transparenz. Zwischen den Landkreisen Wittmund und Friesland ist zudem bereits vor Jahren vereinbart worden, dass sich beide Landkreise gegenseitig kein Gastschulgeld in Rechnung stellen, da sich die Ausgaben und Einnahmen ca. die Waage halten und dies den hohen Verwaltungsaufwand aufgrund der Abrechnung sowie Überprüfung der in Rechnung gestellten Gastschulgelder nicht rechtfertigt.


Bisher konnte sich der Landkreis Friesland in gemeinsamen Gesprächen mit dem Landkreis Wittmund und der Stadt Wilhelmshaven darauf verständigen, dass die Abrechnung der Gastschulgeldbeiträge durch die Stadt Wilhelmshaven anhand der bislang geltenden Sätze plus einer geringen, prozentualen Steigerung erfolgt.


Weiterhin verständigte man sich darauf, dass ab dem Schuljahr 2011/12 eine Vereinbarung über die Neuregelung der Gastschulgeldzahlungen in Form einer Pauschalzahlung zwischen den Landkreisen Wittmund und Friesland sowie der Stadt Wilhelmshaven erarbeitet werden sollte. Daher hat für das Schuljahr 2011/12 zwischen dem Landkreis Friesland und der Stadt Wilhelmshaven bisher noch keine gegenseitige Abrechnung der Gastschulgelder stattgefunden.


Mit einer pauschalen Vereinbarung hätten beide Seiten Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Zudem würde die aufwendige Abrechnung sowie Überprüfung der in Rechnung gestellten Gastschulgelder entfallen, was allerdings nur für die Abrechnung mit der Stadt Wilhelmshaven gilt. Die Abrechnung mit allen anderen auswärtigen Schulträgern bleibt vorhanden.


Um die Gastschulgeldzahlungen zwischen der Stadt Wilhelmshaven und dem Landkreis Friesland zu verdeutlichen, ist untenstehende Aufstellung beigefügt:










Ursprüngliche

Schuljahr Erstattung durch WHV Zahlung an WHV Differenz Forderung WHV


2010/11 108.102,- € 246.390,- € 38.288,- € 349.208,- €

bei 168 Schülern* bei 325 Schülern*


2009/10 118.388,- € 178.847,- € 60.459,- € -

bei 209 Schülern* bei 285 Schülern*


2008/09 104.916,- € 214.150,- € 109.234,- € 314.444,- €

bei 191 Schülern* bei 353 Schülern*


2007/08 78.722,- € 202.000,- € 123.278,- € 352.000,- €

bei 148 Schülern* bei 365 Schülern*


Ø 102.532,- € 210.347,- €


*TZ- und VZ-Schüler



Für die Ermittlung des pauschalen Betrages haben sowohl der Landkreis Wittmund als auch der Landkreis Friesland ihre Kostenberechnung aus dem Jahr 2011 der Stadt Wilhelmshaven zur Verfügung gestellt.


Die Stadt Wilhelmshaven hat ihre Schulen allerdings in den Eigenbetrieb „GSS“ ausgegliedert. Die Aufwendungen für alle Schulen belaufen sich auf ca. 20 Mio. € im Jahr. Aufgrund der von dort für die Berufsbildenden Schulen unterschiedlich festgelegten Kostenbereiche ist ein direkter Vergleich zu den vom Landkreis Wittmund und Landkreis Friesland ermittelten Kosten eines Vollzeit- bzw. Teilzeitschülers nicht möglich.


Die Stadt Wilhelmshaven hat daher eine Berechnung vorgenommen und anhand dessen eine Vereinbarung für die Gastschulgeldabrechung zwischen der Stadt Wilhelmshaven und dem Landkreis Friesland (siehe Anlage 1) entworfen.


Dabei wurden sowohl für die TZ- als auch VZ-Schüler Durchschnittssachkostenbeiträge ermittelt (siehe Anlage 2). Diese belaufen sich auf 370,- € für TZ-Schüler und 1.560,- € für VZ-Schüler, die beide Seiten für die Berechnung des jährlichen Pauschalpreises anwenden dürfen. Zwar sind damit die Sachkostenbeiträge der Stadt Wilhelmshaven höher als vorher, aber auch der Landkreis Friesland wendet diese höheren Sachkostenbeiträge zur Ermittlung des Pauschalpreises gegenüber der Stadt Wilhelmshaven als Rechnungsgrundlage an.


Somit ergibt sich nach der Berechnung der Stadt Wilhelmshaven für den Landkreis Friesland ein jährlicher Pauschalpreis in Höhe von 250.000,- €. Demgegenüber steht der jährliche Pauschalpreis des Landkreises Friesland in Höhe von 134.000,- €. Abzüglich dieses Betrages ergibt sich somit eine Summe in Höhe von 116.000,- €, die ohne weitere Berechnung jährlich an die Stadt Wilhelmshaven gezahlt werden müsste.


Die Vereinbarung soll rückwirkend ab dem Schuljahr 2011/12 gelten und hat eine Laufzeit über 6 Jahre.


Weiterhin verlängert sich die Vereinbarung automatisch um 3 Jahre, wenn keine Kündigung von einer der beiden Parteien erfolgt.


Zur Sicherheit findet eine Überprüfung der Pauschale und der Schülerzahlen erstmalig im Dezember 2014 statt, danach jährlich, die auch in der Vereinbarung schriftlich festgehalten ist.


Daher schlägt die Verwaltung vor, die als Anlage beiliegende Vereinbarung mit der Stadt Wilhelmshaven mit Wirkung ab dem Schuljahr 2011/12 abzuschließen.




Herr Masemann erläutert die Vorlage und berichtet, dass dem vorliegenden Entwurf für die Vereinbarung mit der Stadt Wilhelmshaven etliche Abstimmungsgespräche vorausgegangen sind.


Bisher ist es so, dass beide Seiten eine aufwendige Abrechnung vornehmen, die natürlich auch mit dem entsprechendem Aufwand geprüft werden muss.


Hinzu kommt die immer wieder von der Stadt Wilhelmshaven angedachte Erhöhung der Sachkostenbeiträge, die erhebliche Mehrkosten für den Landkreis Friesland bedeuten würde.


Daher haben sich beide Seiten zusammengesetzt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, die sich in dem vorliegendem Entwurf wieder findet.


Zwar steigen dadurch die Kosten für den Landkreis Friesland, aber in einem überschaubaren Rahmen. Zudem kann der Landkreis Friesland mit den gleichen Zahlen eine Abrechnung mit der Stadt Wilhelmshaven vornehmen, so dass die Einnahmen ebenfalls steigen.


Letztendlich verbleibt ein Differenzbetrag von 116.000,- €, den der Landkreis an die Stadt Wilhelmshaven jährlich zahlen muss. Dies bewegt sich im Rahmen der Zahlungen der letzten Jahre, wenn man die Differenz aus den bisherigen Zahlungen und Erstattungen zieht.


Der Vorteil ist, dass mit einer pauschalen Vereinbarung beide Seiten Planungssicherheit hätten und auch ein erheblicher Verwaltungsaufwand entfällt. Vor allem aber muss der Landkreis Friesland damit keine weiteren, weit höheren Gastschulgeldforderungen seitens der Stadt Wilhelmshaven befürchten.


Zur weiteren Sicherheit ist eine Überprüfung der Pauschale und der Schülerzahlen ab Dezember 2014 und danach jährlich eingebaut, so dass man auf evtl. erhebliche Schülerzahländerungen reagieren kann.


Es wird angemerkt, dass in der Vereinbarung schriftlich festgehalten werden soll, dass für die Berechnung der Abweichung der Schülerzahlen als Basiswert das Schuljahr 2010/2011 Grundlage ist.


Zudem soll die Vereinbarung dahingehend geändert werden, dass in § 6 Nr. 3 der Wortlaut „mehr oder weniger“ gestrichen wird und die Formulierung „kann eine neue Pauschalsumme vereinbart werden“ in „wird eine neue Pauschalsumme vereinbart werden“ geändert wird.








Abstimmungsergebnis:

Einstimmig