Beschluss: vorberatend zur Kenntnis genommen / weiter an Kreisausschuss

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Vorsitzende im Jobcenterausschuss wird in das Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters integriert. Sie berichtet dem Jobcenterausschuss zweimal jährlich im nicht öffentlichen Teil über die eingegangenen Beschwerden und das jeweilige Vorgehen. Sie bietet zunächst monatlich je eine Sprechstunde in Jever und in Varel an. Dieses Vorgehen ist zunächst auf zwei Jahre befristet.


Sitzungsvorlage 211/2012

Einrichtung einer Beratungs- und Beschwerdestelle für SGB II-Kunden


Beschlussvorschlag:



  1. Im Fachbereich Jobcenter Friesland wird eine Beratungs- und Beschwerdestelle für SGB II – Kunden eingerichtet

  2. Die Stelle wird mit Herrn Heinrich Kruse als ehrenamtlichem Berater besetzt.



Begründung:


Grundsätzlich herrscht Übereinstimmung, dass im Fachbereich Jobcenter ein Ombudsmann eingesetzt werden soll.

Zwar ist ein Ombudsmann gesetzlich nicht definiert, jedoch haben sich im öffentlichen Sprachgebrauch Verständnisweisen hierfür entwickelt, die sich teils aus anderen Rechtssystemen ableiten lassen. Grundsätzlich gehen alle öffentlich zugänglichen Definitionen davon aus, dass dem Ombudsmann eine eigene Entscheidungs- oder Schlichtungsbefugnis zukommt. Im öffentlichen Recht sind aber für den Fall, dass eine Entscheidung (Verwaltungsakt) noch abgeändert werden soll, Widerspruchs- und Klageverfahren zwingend durchzuführen und hierfür Fristen einzuhalten, die nicht durch Vereinbarung verlängert werden können. Vielmehr handelt es sich um sog. Ausschlussfristen. Wenn diese nicht eingehalten werden, gilt ein Bescheid als bestandskräftig.

Die allgemeine öffentliche Wahrnehmung und Definition der Tätigkeit eines Ombudsmannes suggeriert dem ratsuchenden Bürger gegebenenfalls, dass sein Anliegen durch den Ombudsmann einer Regelung zugeführt werden kann. Dies kann zum einen dazu führen, dass der Ratsuchende in diesem Vertrauen Widerspruchs- oder Klagefristen nicht einhält, weil er auf die Regelungsbefugnis im unbürokratischen Schlichtungsverfahren vertraut.

Zum anderen verwaltet der Fachbereich Jobcenter Bundesmittel, die einer Verwendungsprüfung des Bundes unterliegen. Dies führt dazu, dass Verfahren neben den gesetzlich geregelten Rechtsschutzverfahren keine Anwendung finden können, weil über die Rechtmäßigkeit von Bescheiden abschließend ausschließlich die Gerichte zu entscheiden haben (nicht dispositives Recht). Der Ombudsmann kann auch keinen Vergleich anstreben, der zu einem Teilverzicht des Jobcenters auf Forderungen oder Sanktionen führen würde, wenn die zugrunde liegende Entscheidung nicht rechtswidrig ist. Denn auch insoweit sind die gesetzlichen Vorschriften zwingend und unterliegen keinem Ermessen. Die im Fachbereich Jobcenter anzuwendende Bundeshaushaltsordnung und die hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften lassen Teilverzichte oder Vergleiche zu Lasten von Bundesmitteln nicht zu. Der Bund, bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden bei Ausübung der ihnen zustehenden Prüfrechte sehr genau darauf achten, ob die einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden und Bescheide und Widerspruchsbescheide rechtmäßig ergangen sind.

Grundsätzlich existiert im Jobcenter Friesland bereits ein Kundenreaktionsmanagement. Sämtliche eingehenden Beschwerden werden der Fachbereichsleitung zur Prüfung vorgelegt. Über Umfang, Ursachenschwerpunkte und Ergebnis der Beschwerden wird eine jährliche Auswertung erstellt.

Die Beratungs- und Beschwerdestelle soll daneben als neutrale Institution wahrgenommen werden und in erster Linie Beschwerden und Widersprüche dadurch vermeiden, dass die Rechtslage mit dem Kunden erörtert und diesem transparent gemacht wird (Erklärungsfunktion, Transparenz).

Den ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern muss der gesetzlich vorgesehene umfassende Rechtsschutz (Widerspruchs- und Klageverfahren) erhalten bleiben. Deshalb soll eine eigene Entscheidungskompetenz der Beratungsstelle nicht suggeriert werden.



Zu vorstehender Sitzungsvorlage 211/2012 leitet Frau Vogelbusch den Punkt 5.1.5 der Tagesordnung ein und gibt das Wort an KTA Wilken ab.


KTA Wilken erläutert, dass seitens der SPD bereits vor einiger Zeit die Einrichtung eines Ombudsmannes gewünscht wurde. Die Besetzung dieser Position ist aber schwierig, zudem es keine Vermischung zu der bereits existierenden Widerspruchsstelle des Jobcenters geben darf.


Die Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen stellt daher den Antrag, dass die Vorsitzende des Jobcenter-Ausschusses die Position einnimmt und den Mitgliedern des Fachausschusses zweimal jährlich Bericht erstattet. Die Dauer soll vorerst auf zwei Jahre befristet werden. Es soll monatlich an jedem Standort eine Sprechstunde stattfinden. KTA Kühne fragt, wie die Meinung der Verwaltung zu diesem Thema ist.


Landrat Ambrosy antwortet, dass der Landkreis mit jeder Lösung einverstanden ist. Er erwartet allerdings kein großes Beschwerdeaufkommen, nichtsdestotrotz ist man für jede Kritik offen. Sofern die Aufgabe ehrenamtlich eingenommen wird und nicht mit einer Planstelle besetzt werden muss, stellt es für den Landkreis auch keine Belastung dar.


KTA Ratzel äußert sein Unverständnis über die Einrichtung einer solchen Stelle. Er ist der Ansicht, dass man aufgrund der verbindlichen Rechtsgrundlage kaum Spielraum hat. Zudem gäbe es bereits eine Widerspruchsstelle im Jobcenter Friesland.


KTA Wilken erläutert, dass Kunden mit großer Frustration die Möglichkeit gegeben werden soll sich auszusprechen. Dies soll in einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden können.


KTA Zillmer äußert, dass er die Begrifflichkeit sehr bedenklich findet, da diese Stelle eine fachliche Beratung nicht leisten kann.


Landrat Ambrosy schlägt die Benennung als "Anlaufstelle" oder "Sprechstunde" vor. Er regt außerdem an, dass ein Mitarbeiter des Jobcenters an den Sprechstunden teilnehmen könnte. Er erklärt außerdem, dass es für die Verwaltung auch eine Entlastung sein kann, wenn der Ausschuss Beschwerden entgegen nimmt.

Landrat Ambrosy gibt weiter zu Bedenken, dass es sich bei den Kunden aber auch um Personen mit besonderen Problemlagen handelt, die nicht immer ganz einfach zu handhaben sind. Die Vorsitzende Frau Ralle sollte daher nicht allein dieser Stelle überlassen werden.


KTA Kühne spricht sich für das Beisein eines Jobcentermitarbeiters aus.


KTA Wilken merkt an, dass es aber auch wichtig ist die Zweisamkeit zuzulassen. Ein Mitarbeiter des Jobcenters könne nach Bedarf an den Gesprächen teilnehmen. Die Sicherheit der Vorsitzenden muss aber natürlich gewährleistet werden.


KTA Neugebauer findet die Idee grundsätzlich gut, nur ist er der Meinung, dass Beschwerden eher spontaner Natur sind und eine Sprechstunde einmal monatlich dem nicht gerecht wird. Daher schlägt er vor, mehr Personen in diese Funktion einzubinden.


Die Vorsitzende, Frau Ralle, kann sich die Wahrnehmung dieser Rolle durch mehrere Personen nur schwer vorstellen und schlägt vor, dies in der vorgeschlagenen Form zunächst auszuprobieren.


KTA Schlieper bemerkt, dass die Idee die Vorsitzende damit zu beauftragen aufgekommen ist, da sie bereits jetzt des Öfteren von Kunden des Jobcenters privat kontaktiert wird. Das Projekt kann und soll sich aber auch weiter entwickeln.


KTA Neugebauer fragt, warum das Projekt auf zwei Jahre befristet werden soll.


KTA Schlieper antwortet, dass die Vorsitzende nicht dauerhaft damit beauftragt werden kann.


KTA Ralle erklärt, sollte ihr diese Aufgabe irgendwann zu viel werden, werde sie dies mitteilen. Man sollte zunächst einmal sehen, wie dieses Angebot von den Kunden in Anspruch genommen wird.


KTA Ratzel bemängelt die Bezeichnung "Beschwerdestelle". Es sollte eine passende Formulierung gefunden werden. Die Entscheidung dazu soll im Kreisausschuss getroffen werden.


Landrat Ambrosy schlägt vor, dass sobald ein geeigneter Name gefunden wurde, der Vorschlag dem Kreisausschuss vorgelegt werden kann.


KTA Zillmer macht den Vorschlag, den Antrag der SPD/Grüne beratend und ohne Beschluss zur Kenntnis zu nehmen.


KTA Wilken spricht sich für einen sofortigen Beschluss aus.


KTA Neugebauer regt an, nicht zu viel vorab zu reglementieren.


Frau Vogelbusch fasst den Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen zusammen und verliest:


Die Vorsitzende im Jobcenterausschuss wird in das Kundenreaktions-management des Jobcenters integriert. Sie berichtet dem Jobcenterausschuss zweimal jährlich im nicht öffentlichen Teil über die eingegangenen Beschwerden und das jeweilige Vorgehen. Sie bietet zunächst monatlich je eine Sprechstunde in Jever und in Varel an. Dieses Vorgehen ist zunächst auf zwei Jahre befristet.

KTA Schlieper wendet ein, dass die Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen den Antrag über den sofortigen Beschluss zurück nimmt und geht auf den Antrag des KTA Zillmer ein, den Beschlussvorschlag beratend und ohne Beschluss zur Kenntnis zu nehmen.

KTA Neugebauer wünscht sich vor dem Kreisausschuss einen Austausch per Email zwischen den Mitgliedern.

Die Vorsitzende Frau Ralle ruft zur Abstimmung über den Antrag des KTA Zillmer auf:


Abstimmungsergebnis:


8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung