Kreistagsabgeordneter Ratzel beantragte namens der FDP-SWG-UWG-BBV/F-Gruppe die Absetzung des Tagesordnungspunktes 6.2.4 – Resolution zum Betreuungsgeld -. Das Gesetz sei inzwischen verabschiedet worden; am 14.12. habe der Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses abgelehnt. Die Resolution sei damit nicht mehr erforderlich.


Frau Bödecker hielt dem entgegen, auf kommunaler Ebene sollte ein Zeichen gesetzt und deutlich gemacht werden, dass die Auswirkungen des Betreuungsgeldes die Kommunen belasteten. Im kommenden Jahr werde über die Angelegenheit sicherlich nochmal neu verhandelt werden müssen. Auch die FDP auf Bundesebene habe sich im Übrigen gegen das Betreuungsgeld ausgesprochen.


Namens der CDU-Fraktion unterstützte KTA Vehoff den Absetzungsantrag. Die Verabschiedung einer Resolution sei ein falsches Signal; in Bundespolitik mische man sich nicht ein.


Herr Chmielewski stellte fest, es sei Aufgabe der Basis, Bundespolitik kritisieren zu dürfen. Eine Resolution mache Sinn, weil die breite Mehrheit im Kreistag das Betreuungsgeld für falsch halte.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke ließ sodann über den Absetzungsantrag abstimmen. Mehrheitlich beschloss der Kreistag, TOP 6.2.4 „Antrag der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen vom 08. Oktober 2012 auf Verabschiedung einer Resolution gegen die Einführung des Betreuungsgeldes“ auf der Tagesordnung zu belassen.


Die Tagesordnung wurde in dieser Form festgestellt.