Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Der Vorlage Nummer 0094/2012 vom 22.06.2012 ist zu entnehmen, wie die nicht verausgabten Haushaltsmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aus dem Jahr 2011 bzw. die 2,8 Prozent aus KdU für Mittagessen Hort/Schulsozialarbeiter verwendet werden sollen.


Ein Vorschlag war, dass der Ganztagsunterricht an den Grundschulen im Landkreis Friesland ausgebaut werden soll.


Danach soll durch den Ganztagsunterricht das Nachmittagsangebot an den Grundschulen die Möglichkeit zu einer qualitativen Freizeitgestaltung geben, die das gemeinsame Erleben in den Vordergrund stellt. Auch die Merkmale Lernen, Erziehung und Individualisierung des Lernprozesses sollen unterstützt werden.


Es wurde vorgeschlagen, dass die 13 Grundschulen, die bereits bisher bzw. ab dem Schuljahr 2012/2013 einen Ganztagsunterricht anbieten, bei der Ausgestaltung des Ganztages unterstützt werden sollen. Es soll jeder Grundschule eine Summe in Höhe von einmalig 5.000,00 Euro zweckgebunden für die Ganztagsangebote zur Verfügung gestellt werden. Hierzu sollte eine Gesamtsumme in Höhe von 65.000,00 Euro bereit gestellt werden.


Ferner sollen auch die Grundschulen, die sich bis zum 01.08.2013 auf den Weg machen, Ganztagsschule zu werden, mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 5.000,00 Euro bedacht werden. Voraussetzung ist hier ein verlässliches Angebot an mindestens 3 Tagen bis 16.00 Uhr.


Ergänzend äußerte sich der Kreisausschuss des Landkreises Friesland in seiner Sitzung am 14.11.2012 unter TOP 3.3.5 dahingehend, dass man bei der Prüfung der Ganztagsschulförderung nicht auf starren zeitlichen Grenzen bestehen solle, vielmehr solle man auf die Gesamtstundenzahl des Angebots abstellen. Die Verwaltung möge bei der weiteren Prüfung die Fördervorgaben flexibel handhaben und im Sinne der Familienfreundlichkeit in ihren Entscheidungen großzügige Maßstäbe anlegen.


Der Anlage 1 ist zu entnehmen, welche Grundschulen bereits im laufenden Schuljahr 2012/2013 die Bedingungen für die Förderung erfüllen.


Die Ganztagsschulkonzepte der Grundschulen, die bereits Ganztagsschule sind, bzw. dieses werden wollen, entsprechen grundsätzlich den genannten Förderungsvoraussetzungen, so dass eine Zuwendung aus den nicht benötigten Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Betracht kommt.



Herr Thöle erläutert die Vorlage und berichtet, dass einige Grundschulen trotz eines Ganztagsangebotes die Voraussetzungen für die Förderung nicht erfüllen, wenn nur die Angebotszeiten beachtet werden.


Bezüglich der Voraussetzungen für die Förderung soll daher bei der Prüfung der Ganztagsschulförderung nicht auf starre zeitliche Grenzen bestanden werden, vielmehr sollen die Fördervergaben flexibel gehandhabt werden.


Die nachgereichte Anlage für die Diskussionsgrundlage ist für die Verwaltung Grundlage für Gespräche mit den Grundschulen und deren Schulträgern, um auszuloten, unter welchen Bedingungen die Fördervoraussetzungen erfüllt werden können.


Hierzu wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur berichtet.