Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Es wird Bezug genommen auf die Vorlage Nr. 0094/2012 des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur.


Wie bereits berichtet können Eltern von bedürftigen Kindern seit 2011 über das Bildungs- und Teilhabepaket Zuschüsse für Klassenfahrten, Tagesausflüge, Schülerbeförderung, persönlichen Schulbedarf, Mittagessen, angemessene Lernförderung und soziale und kulturelle Teilhabe bei der vom Landkreis eingerichteten Servicestelle beantragen.


Insgesamt sind für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II und § 6 BKKG in 2012 Leistungen in Höhe von ca. 439.000,00 € (2011 ca. 310.000,00 €) bewilligt worden.


Die Summen für die Teilleistungen können der Anlage 1 entnommen werden.


Insgesamt werden damit die Leistungen für Bildung und Teilhabe gut nachgefragt, wobei sicherlich eine noch bessere Nachfrage möglich ist.


Über die direkte Bundesbeteiligung für die Zweckausgaben der Leistung hat der Landkreis Friesland in 2012 folgende Erstattungsbeträge für den Bereich Bildung und Teilhabe erhalten:


Für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II eine Summe in Höhe von 662.098,25 € und nach § 6 BKKG eine Summe in Höhe von 150.476,87 €. Insgesamt somit eine Summe in Höhe von 812.575,12 €.


Allerdings hat immer noch die Mitteilung des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Bestand, wonach ab dem Jahr 2012 eine Spitzabrechnung der Leistungen erfolgen soll.



Herr Masemann führt in die Thematik ein. Er berichtet, dass die Nachfrage nach Leistungen für Bildung und Teilhabe weiter zugenommen hat. Die konkreten Zahlen sind der Anlage zu entnehmen.


Eine weitere Steigerung der Nachfrage wird angestrebt.