Beschluss: zur Kenntnis genommen



Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Der Kreisausschuss wird ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.




Der 1. Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Friesland ist 1996 vom Landkreis herausgegeben worden. Erarbeitet wurde er von einem beauftragten Planungsbüro.


Gemäß § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 30 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz ist es Aufgabe der unteren Naturschutzbehörden einen Landschaftsrahmenplan aufzustellen und fortzuschreiben.


Der Landschaftsrahmenplan von 1996 bedarf einer Aktualisierung und einer Überarbeitung. Die Gründe liegen insbesondere in der Grundlagenerfassung, die durch die Veränderungen, insbesondere im Bereich von Flora und Fauna, notwendig ist. Darüberhinaus soll der Landschaftsrahmenplan in seiner fortgeschriebenen Fassung als eine notwendige Grundlage für die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungs-programms für den Landkreis Friesland dienen.


Der Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft hat sich auf seiner Sitzung am 24.02.2011 mit der Thematik befasst. Es wurde beschlossen, die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Friesland zu vergeben. Der Ausschuss ist regelmäßig über den Stand der Fortschreibung zu informieren. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2011 einen gleichlautenden Beschluss gefasst.


Voraussichtlich wird die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans ein Kostenvolumen von 325.000,-- € umfassen.


Die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans ist in einem ersten Arbeitspaket mit den Leistungen

  • Biotoptypenkartierung,

  • geschützte Biotope,

  • Überprüfung der vorliegenden Wallheckenkartierung,

  • sonstige Daten zu Biotoptypen und Vegetation sowie

  • Erstellung eines Fachbeitrags Biotoptypen und Vegetation

am 16.06.2011 an die Arbeitsgemeinschaft Gerlind von der Mühlen / Dr. Katharina Dietrich, Wilhelmshaven, vergeben worden. Die Details sind in einem Werkvertrag geregelt worden.


Folgende Arbeitsleistung auf der Grundlage dieses Vertrages sind inzwischen abgeschlossen worden:

1. Eine kreisweite Biotoptypenkartierung auf der Grundlage einer Luftbildinterpretation,

2. die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope,

3. die Kartierung der im Landkreis Friesland vorhandenen Wallhecken,

4. die Erfassung und Auswertung ergänzender Informationen und

5. der Fachbeitrag Biotoptypenkartierung/Vegetation.


Damit sind die Leistungen des Werkvertrages aus dem Jahre 2011 erbracht.


Da die Beschlüsse des Fachausschusses sowie des Kreisausschusses die gesamte Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans umfassen, sollen im nächsten Schritt kurzfristig die notwendigen Detailkartierungen an das genannte Büro werden. Dies sind insbesondere Erfassungen im Bereich Flora und Fauna in ausgewählten Bereichen des Landkreises Friesland sowie zu ausgewählten Arten bzw. Lebensraumtypen ebenfalls in ausgewählten Bereichen.


Mitarbeiter des Büros stellen die durchgeführten Arbeiten sowie die Ergebnisse im Detail vor.