Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 5

Beschluss:

Die Termine und Standorte der mobilen Verkehrsüberwachung (der "Blitzer") werden nicht mehr über die Tageszeitungen, das Radio und das Internet veröffentlicht.



Mit Einführung der Beteiligungsplattform LiquidFriesland wurden zu der Thematik „Veröffentlichung der Messtermine/-standorte“ folgende Initiativen zur Abstimmung gestellt:



I1: Blitzer-Termine nicht mehr veröffentlichen

Beschlussvorschlag: Die Termine und Standorte der mobilen Verkehrsüberwachung (der "Blitzer") werden nicht mehr über die Tageszeitungen, das Radio und das Internet veröffentlicht.

Folgende Aspekte sprechen gegen eine Veröffentlichung:

1. Das Ziel einer flächendeckenden Senkung des Geschwindigkeitsniveaus wird unterlaufen, da fälschlicherweise suggeriert wird, dass auf allen Strecken abseits der benannten Messstellen gerast werden kann, ohne dass Konsequenzen zu befürchten sind.

2. Die Veröffentlichung von Messterminen widerspricht der unmissverständlichen Intention des Gesetzgebers, der allen Fahrzeugführern unter Androhung eines erheblichen Bußgeldes und der Eintragung von 4 Punkten im Verkehrszentralregister das Betreiben von Geräten zur Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen untersagt.

3. Es müssen oftmals Ersatzmessstellen angefahren werden, da die veröffentlichten Standorte aus verschiedenen Gründen zumindest am vorgesehenen Termin nicht genutzt werden können.

4. Auswärtige Fahrzeugführer sind gegenüber den hier ansässigen Fahrern erheblich benachteiligt, da sie in der Regel weder einen Zugriff auf die als primäre Informationsquelle dienenden Printmedien haben noch über die erforderlichen Ortskenntnisse verfügen.

5. Geschwindigkeitsmessungen der Polizei werden grundsätzlich nicht vorab bekanntgegeben, außer es handelt sich um sogenannte Schwerpunktaktionen.

Diese Initiative wurde von 24 Teilnehmern unterstützt. 18 Teilnehmer lehnten sie ab.



I2: Blitzer-Termine so veröffentlichen wie bisher

Beschlussvorschlag: An der Veröffentlichung der Blitzer-Termine und -standorte ändert sich nichts.

Begründung:

Neben der Transparenz über die Verkehrsüberwachung an sich könnte schon die reine Veröffentlichung der Termine und Standorte eine Abschreckungswirkung mit der Folge entfalten, dass Fahrzeugführer sich dann zumindest im Bereich der angekündigten Messstandorte um die Einhaltung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit bemühen.

Diese Initiative wurde von 22 Teilnehmern unterstützt. 18 Teilnehmer lehnten sie ab.



Das Ergebnis der Umfrage mit der mehrheitlichen Unterstützung der erstgenannten Initiative legt eine Änderung der Veröffentlichungspraxis nahe. Das Votum wird gestützt durch die bereits genannten Sachargumente sowie die Tatsache, dass neben der Polizei auch alle Nachbarkreise entweder ganz von der Bekanntgabe der Messstandorte absehen oder lediglich sehr unspezifische Daten veröffentlichen.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass bereits 2006 im dafür zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss (BLFA) eingehend die Praxis einiger Radiosender, ihre Hörer detailliert über aktuelle Messstandorte zu informieren, diskutiert wurde, auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stets wegen der Beeinträchtigung der Wirksamkeit von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen diese Praxis öffentlich missbilligt hat. Nach Informationen des Bundesministeriums werden Überwachungsmaßnahmen der Polizei nur punktuell angekündigt, die Mehrzahl der Polizeikontrollen wird jedoch ohne vorherige Ankündigung durchgeführt. Dies deckt sich mit der Handhabung durch die hiesige Polizei. Auf diese Weise soll bei den Kraftfahrern das Bewusstsein dafür gestärkt werden, dass sie ständig mit der Präsenz der Verkehrsüberwachungsbehörden rechnen müssen. Nach den Erörterungen im BLFA sind „viele örtliche Behörden inzwischen dazu übergegangen, nur noch sachlich-inhaltliche Überwachungsschwerpunkte, etwa die verstärkte Kontrolle an Schulen oder Kindergärten, zu publizieren.“



Die Verwaltung schlägt deshalb vor, künftig auf die Veröffentlichung von Messterminen und -standorten in den Tageszeitungen, dem Rundfunk und dem Internet zu verzichten.




Die Frage, ob die Termine und die Standorte der mobilen Verkehrsüberwachung veröffentlicht werden sollten, wurde intensiv und durchaus kontrovers diskutiert. Herr Hinrichs betonte, dass eine intensive und transparente Verkehrsüberwachung eine wichtige Säule der Verkehrssicherheitsarbeit sei, wobei Transparenz nicht durch eine wie bisher vorgenommene Veröffentlichung der Termine und Standorte erreicht werde. Aus den Reihen des Ausschusses kamen zum einen Argumente, dass eine Veröffentlichung kontraproduktiv sei, da suggeriert werde, dass auf anderen Strecken zu schnell gefahren werden könne, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Außerdem sei im Zusammenhang mit Verkehrsüberwachung der Vorwurf der Abzocke nie gerechtfertigt, da jeder Verkehrsteilnehmer es selbst in der Hand habe, sich an die geltenden Regeln zu halten.


Auf der anderen Seite wurde betont, dass die Veröffentlichung sinnvoll sei, da der Landkreis weniger Überwachung anstreben solle, sondern ohnehin mehr präventiv tätig sein solle, zum anderen die Veröffentlichung dazu diene, dem Vorwurf der Abzocke zu begegnen.





Abstimmungsergebnis:

Im Ergebnis endete die Abstimmung mit jeweils fünf Stimmen für den Vorschlag, künftig auf die Veröffentlichung zu verzichten, und fünf Stimmen gegen diesen Vorschlag.