Beschluss:


Der von der Verwaltung unterbreitete und als Anlage beigefügte Vorschlag für die Wahl der Jugendschöffen der Jahre 2014 bis 2018 wird unter Berücksichtigung einer Änderung bei der Auswahl der Hauptjugendschöffen für die Jugendkammer des Landgerichtes Oldenburg beschlossen.


Der Kreisausschuss und der Kreistag werden um Kenntnisnahme gebeten.


Gemäß § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (Anlage 1) sind die Jugendschöffen für die Jugendgerichte von den zuständigen Jugendhilfeausschüssen vorzuschlagen. Die Vorschlagslisten sind getrennt nach Frauen und Männern in jeweils gleicher Anzahl, nicht jedoch getrennt nach Haupt- und Hilfsschöffen aufzustellen.


Die Zahl der benötigten Schöffen wurde vom Präsidenten des Landgerichtes Oldenburg festgesetzt auf:


- für die Jugendkammern des Landgerichtes Oldenburg

aus jedem Amtsgerichtsbezirk (Jever und Varel) je 2 Hauptschöffen


- für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Jever 10 Hauptjugendschöffen

12 Hilfsjugendschöffen


- für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Varel 8 Hauptjugendschöffen

10 Hilfsjugendschöffen


Die Ausschüsse haben dabei mindestens die doppelte Anzahl der benötigten Schöffen in Vorschlag zu bringen. Insgesamt sind somit für den Amtsgerichtsbezirk Jever mindestens 48 Personen und für den Amtsgerichtsbezirk Varel mindestens 40 Personen zu benennen.


Bei der Auswahl gilt es die §§ 25 bis 58 Gerichtsverfahrensgesetz (Anlage 2) zu beachten. Des Weiteren sollen die vorgeschlagenen Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.


Der Fachbereich 51 hat die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gebeten, entsprechende Vorschläge (Anlage 3) für die Wahl der Jugendschöffen, entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahlen, einzureichen.


Auf Grundlage der gemeldeten Vorschläge wurde Seitens des Fachbereiches 51 in Absprache mit dem Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, Herrn Osterloh, die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen (Anlage 4) erstellt.



Frau Duit berichtet von der Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden bezüglich der Zusammenstellung der kommunalen Vorschlagslisten.


Da Frau Kaiser-Fuchs vor Beginn der Ausschusssitzung um Streichung ihres Namens von der Vorschlagsliste gebeten hat, wird Frau Elke Janssen als Hauptjugendschöffin für die Jugendkammer des Landgerichtes Oldenburg vorgeschlagen. Die mit der Vorlage verschickte Anlage 4 wird durch die korrigierte Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen ersetzt; die engültige Vorschlagsliste wird dem Protokoll beigefügt.


Abstimmungsergebnis:


einstimmig