Beschluss: zur Kenntnis genommen

Am 2. November 2011 hat der Kreistag den Wahleinspruch von Herrn Jürgen Schoon aus Zetel gegen die Kommunalwahlen vom 11. September 2011 zurück gewiesen. Herr Schoon hat daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg erhoben. Nach Rückweisung der Klage erhob Herr Schoon Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Nun sei ein Beschluss erfolgt, so der Landrat, dass diese Beschwerde zurück gewiesen wurde.


Der Kreistag nahm Kenntnis.