Gemäß § 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) wird das stellvertretende beratende Mitglied Frau Estelle Haartje von Herrn Osterloh verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.


Ferner erfolgt gemäß § 43 NKomVG die Pflichtenbelehrung auf die nach den §§ 40 – 42 NKomVG einzuhaltenden Pflichten:


- Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

- Mitwirkungsverbot (§ 41 NKomVG)

- Vertretungsverbot (§ 42 NKomVG).


Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht und von Frau Haartje unterschrieben. Das NKomVG wird Frau Haartje ausgehändigt.


Für die Nutzung des elektronischen Kreistagsinformationssystems enthält die Verpflichtung ergänzende Erklärungen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz. Es wird im Rahmen der Verpflichtung ein Ausdruck des § 5 Nds. Datenschutzgesetz, eine Broschüre „Orientierungshilfe zum Datenschutz für kommunale Abgeordnete“ sowie eine Liste gängiger Datenschutz-Software zur Kenntnis beigefügt.


Herr Osterloh verpflichtet Frau Haartje per Handschlag.



Im Anschluss wird Frau Janßen, bis einschließlich November 2012 stellvertretende Leitung des Fachbereiches Jugend und Familie, von Herrn Osterloh verabschiedet. Frau Janßen bleibt dem neu organisierten Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur als Leitung des Hauptsachgebietes II erhalten. Der aktuelle stellvertretende Leiter, Herr Thöle, ist bereits in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.04.2013 vorgestellt worden.