Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1.

Der Eintragung einer jederzeit fälligen Grundschuld auf das Grundstück des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch für die Förderung der Investitionsmaßnahme „Notaufnahme und Zentrale Funktionsdiagnostik 2. BA“ in Höhe von bis zu 7.000.000 Euro, aufgeteilt auf die einzelnen Finanzierungsabschnitte 2013 bis 2016, zu Gunsten des Landes Niedersachsen wird grundsätzlich zugestimmt.


2.

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, für die einzelnen Finanzierungsabschnitte des 2. BA bis zu der unter 1. festgelegten Höchstgrenze von 7,0 Mio. Euro die Grundschuldeinträge entsprechend der jeweils vom Niedersächsischen Sozialministerium bewilligten Abschnittsförderung zu veranlassen. Für den 1. Finanzierungsabschnitt „Stroke Unit und OP“ im Jahr 2013 wird hieraus eine erste Grundschuld in Höhe der Festbetragsfinanzierung von 1.000.000 Euro eingetragen.

Über weitere Eintragungen ist dem Kreistag jeweils unverzüglich nachträglich zu berichten.





Gemäß einstimmigen Votum des Kreisausschusses vom selben Tage (sh. TOP 3.1.1 der Niederschrift vom 25.06.2013) beschloss auch der Kreistag wie folgt:




Abstimmungsergebnis:

einstimmig