Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Buchholz zur Kenntnis.



Bericht der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Aurich - über Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen



Bundesstraßen


Herr Buchholz teilte mit, dass es von Anliegern der B 210, OU Schortens, zu Beschwerden über den auftretenden Verkehrslärm gekommen ist. Er versicherte, dass die Berechnungswerte der Planung aber nicht überschritten werden. Im Bereich des „Moorhauser Weg“ wurde im Übergang der 2+1 Fahrspuren eine zusätzliche Markierung aufgebracht; ein „Rüttelstreifen“ soll verhindern, dass Fahrzeuge dort auf die Gegenfahrbahn gelangen.

Die Arbeiten für den Ausbau der B 437 in der Ortsdurchfahrt Zetel-Neuenburg werden in diesen Tagen abgeschlossen. Mit den Bauarbeiten wurde im August 2012 mit dem Abschnitt zwischen der L 815 und dem Ortsausgang in Richtung Bockhorn begonnen. Diese Arbeiten konnten Ende 2012 abgeschlossen werden. Bis Ende Juli 2013 erfolgten die Arbeiten im 2. Bauabschnitt von der L 815 bis zum Ortsausgang in Richtung Marx. Die jetzt zum Abschluss gebrachten Arbeiten am und im Kreuzungsbereich B 437/ L815 vervollständigen den Ausbau und die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt.

Das Auftragsvolumen der gesamten Maßnahme beläuft sich auf rd. 2,05 Mio €.


Im Bereich der „Pestalozzistraße“ beklagen Anwohner die straßenbauliche Ausführung, die –in Kombination mit den gefahrenen Geschwindigkeiten- nach deren Ansicht zu Belästigungen durch Lärm und Erschütterungen führt. Die Straßenverkehrsbehörde ergänzt, dass darüber hinaus im Verlauf der B 437 mehrere verdeckte Messungen der Geschwindigkeiten mittels Viacount-Gerät vorgenommen wurden, die noch im Rahmen der Verkehrssicherheits-Kommission des Landkreises ausgewertet werden.


Zwischen Wittmund und dem Beginn der OU Jever wurde in den vergangenen Wochen die Fahrbahn der B 210 kpl. erneuert. Das Auftragsvolumen für den friesischen Bereich belief sich auf rd. 355 Tsd. €.

Kleinere Arbeiten (Einsatz Reparaturzug, Profilierungen) mit einem Volumen von rd. 150 Tsd. €

wurden und werden noch ausgeführt.


Auf Nachfrage erläuterte Herr Buchholz die Sach- und Rechtslage der Lärmberechnungen; nach der gegenwärtigen Rechtslage wird Verkehrslärm an Hand verschiedener Parameter berechnet und nicht gemessen.



Landesstraßen


Auf der L 814 zwischen dem Ortsausgang Heidmühle und Grafschaft wurde die Fahrbahn auf einer Länge von 1,4 km mit einer neuen Decke versehen; Kostenaufwand rd. 175 Tsd. €


Ebenso soll die L 818 im Bereich Obenstrohe auf einer Länge von rd. 800 m eine neue Fahrbahndecke erhalten; Kosten hier rd. 140 Tsd. €. Die Arbeiten sind vergeben und werden im Anschluss an den dortigen Radwegeneubau ausgeführt. Diese Radwegebauarbeiten werden z.Zt. ausgeführt, Auftragsvolumen rd. 210 Tsd. €. Durch eine notwendig gewordene Verlegung einer neuen Wasserleitung haben sich die Arbeiten etwas verzögert.


Hinterfragt wurde die Weiterführung des Radweges zwischen dem Mühlenteich und der B 437.

Herr Buchholz teilte mit, dass Planungsmittel hierfür gegenwärtig noch nicht zur Verfügung stünden. Der Radweg sei auch im aktuellen Bedarfsplan nicht priorisiert.


Bei der L 819 in der Ortsdurchfahrt Varel im Streckenbereich zwischen „Tweehörnweg“ und der B 437 werden gegenwärtig die Fahrbahn und die Nebenanlagen erneuert. Die Arbeiten liegen im Zeitrahmen und können voraussichtlich im Oktober abgeschlossen werden.


Hinterfragt wurde die Notwendigkeit zweier Lichtsignalanlagen – evtl. täten es doch auch Zebrastreifen - in diesem Streckenbereich. Herr Buchholz erläuterte hier die rechtliche und bauliche Betrachtungsweise. Aus Kostengesichtspunkten sei die Aufstellung einer Lichtsignalanlage kaum teurer als ein Zebrastreifen. Aus Sicherheitserwägungen seien die LSA einem Zebrastreifen vorzuziehen.

Da die geltenden Richtlinien (zu geringe Frequentierung) keine Errichtung durch den Straßenbaulastträger zulassen, werden die Anlagen von der Stadt Varel finanziert.


Der Radweg an der L 816 zwischen Steinhausen und Ellenserdamm wurde auf einer Länge von rd. 1,5 km erneuert und verstärkt; das Auftragsvolumen betrugt rd. 80 Tsd. €.


Herr Buchholz erklärte, dass die Rechtslage hinsichtlich der Radwegbenutzungspflicht keine Auswirkung auf das Radwegeprogramm habe.

Hinsichtlich der sogenannten „Modellradwege“ (jetzt „Gemeinschaftsradwege“) und ihrer 50% Kostenbeteilung durch die Kommune gäbe es keine Änderungen. Diese Art der Finanzierung gäbe es noch. Er sehe dieses aber eher kritisch, da sich finanzstarke Kommunen in den Vordergrund drängen und Mittel des Landes binden könnten.