Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes der KMU-Richtlinie bis zum 30.06.2014 wird zugestimmt.



Der Landkreis Friesland fördert die Schaffung und auch die Sicherung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen oberhalb der Geringfügigkeit, verbunden mit Investitionen ins Anlagevermögen bei Unternehmen im Landkreis Friesland. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden tragen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die Zuschussvorschläge mit.


Das KMU-Zuschussprogramm des Landkreises Friesland endet mit dem Ablauf der EU-Förderperiode am 31.12.2013.


Die EU-Förderperiode ist auf 7 Jahre ausgelegt. Im letzten Förderzeitraum (2000-2006) hat sich herausgestellt, dass die EU zum Abschluss des Förderzeitraumes noch Restmittel zur Verteilung an Endzuschussnehmer vergeben konnte. Hiervon hat der Landkreis Anfang 2007 noch Gebrauch gemacht. Erfahrungsgemäß können durch die Programmaufstellungen und die neu zu erlassenden örtlichen Förderrichtlinien Anschlusszeiträume nicht sofort mit Zuschussprogrammen abgedeckt werden, so dass Unternehmen eine Zeitlang nicht gefördert werden konnten.


Es wird erwartet, dass die EU noch Restfördermittel Anfang 2014 verteilen kann. Die KMU-Zuschussrichtlinie des Landkreises Friesland gibt dann keine Möglichkeit einer Zuschussgewährung, da die Gültigkeit am 31.12.2013 endet.


Unabhängig von bereitzustellenden HH-Mitteln wird vorgeschlagen, die Gültigkeit der KMU-Zuschussrichtlinie bis zum 30.06.2014 zu verlängern. Dem Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird damit die Möglichkeit geschaffen, restliche Zuschussmittel noch zu verteilen, ohne dass über eine neue KMU-Richtlinie in den politischen Gremien für den restlichen Förderzeitraum beraten werden muss.


Über die Einstellung von Budgetmitteln für 2014 wird gesondert im Rahmen der Haushaltsplanungen 2014 beraten. Insofern braucht mit diesem Beschluss keine Entscheidung über Haushaltsmittel herbeigeführt werden.


Auf Nachfrage des KTA Herr Dieter Janßen teilt Landrat Ambrosy mit, dass die verringerte Beteiligungsquote der Städte und Gemeinden nur für Bewilligungen im Jahr 2012 galt. Für das Jahr 2013 gilt der normale Beteiligungsschlüssel 50% EU-Mittel, 25 % Landkreis Friesland, 25 % Städte und Gemeinden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig