Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vorsitzender Herr Pauluschke schlägt alternativ vor, den Antrag direkt an den Kreistag weiter zu leiten oder hier im Ausschuss zu behandeln. Der Ausschuss spricht sich mehrheitlich dafür aus den Antrag heute zu beraten.

Herr Just erläutert seinen Antrag und verweist bei der Begründung auf das BGH-Urteil.

Herr Ambrosy merkt an, dass die Preisänderungsklausel ein Dauerthema ist. Er hat den Antrag an die EWE weitergeleitet, mit der Bitte um Stellungnahme, die Antwort der EWE hat er heute erhalten (siehe Anhang zur Niederschrift). Er liest einige Zitate aus der Antwort vor, u.a. bezieht sich die EWE seit 2007 nicht mehr auf die Preisänderungsklausel. Des Weiteren ist unklar, ob sie auf die neue VO übertragbar sind (Verweis auf GasGVV) und ob das BGH das akzeptiert bzw. ob es rechtskonform ist. Es besteht eine Rechtssicherheit nur, wenn die Urteilsbegründung des BGH vorliegt und der Bundestag verbindliche Regeln für Preisanpassungsklauseln verabschiedet. Dies ist ein Problem aller Energieversorger. Herr Ambrosy schlägt abschließend vor, den Antrag ruhend zu stellen und laufend zum Sachstand zu berichten.

Herr Just zeigt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden und wollte nur frühzeitig darauf hinweisen.


Im Anschluss an den TOP verlässt Herr Husemann die Sitzung um 16.15 Uhr.