Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Kreistag nahm die in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 5. September 2013 – TOP 5.1.1 – dargelegten Anforderungen der Verwaltung an die zukünftige Erziehungsberatungsstelle zur Kenntnis. Auf TOP 3.1.1 der KA-Niederschrift vom 25. September 2013 wird Bezug genommen.