KTA Just erklärte, er habe zur Sitzung des WTKF einen Antrag hinsichtlich der Auswirkungen des BGH-Urteils zur Rechtsunwirksamkeit von Preisänderungsklauseln für Gassonderkunden gestellt. Sein Antrag sei zurück gestellt worden, weil man die Urteilsbegründung des BGH und eine endgültige Stellungnahme der EWE abwarten wolle. Urteil und Stellungnahme lägen mittlerweile vor. Der TOP sollte daher in der nächsten Sitzung des WTKF (04.12.) auf die Tagesordnung gesetzt und dazu berichtet werden.


Landrat Ambrosy teilte mit, eine Vorabinformation über das BGH-Urteil werde die Verwaltung demnächst allen Kreistagsmitgliedern übersenden; es handele sich dabei um einen Auszug aus dem Vortrag der EWE in der Zweckverbandsversammlung (Übersendung ist erfolgt).