Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Zum 01.01.2014 wird das Dienstleistungszentrum Varel (DLZ) eröffnet. Damit wird nicht nur die Bürgernähe erhöht, sondern auch die weitere Sozialraumorientierung der Bezirkssozialarbeit ermöglicht. Außerdem besteht durch die Zusammenlegung der beiden Fachbereiche „Schule“ und „Jugend“ zum 01.12.2012 das Erfordernis, die einzelnen Hauptsachgebiete im Fachbereich „Jugend, Familie, Schule und Kultur“ zu überprüfen und einzelne Aufgabenbereiche neu zu ordnen. Innerhalb der Neuorganisation des Hauptsachgebietes III ist die Kompetenz und das außerordentliche Engagement der Mitarbeiter/innen des Fachbereiches genutzt worden. Die einzelnen Sachgebiete haben Delegierte bestimmt, die eine Arbeitsgemeinschaft gebildet haben. Diese AG hat sich über einen Zeitraum von 5 Monaten regelmäßig getroffen. In vierzehntägigen Treffen ist die Organisation der Bezirkssozialarbeit in ein Nord- und Südteam inhaltlich ausgestaltet worden.


Vor diesem Hintergrund erfolgt mit Eröffnungsdatum des DLZ eine Neuorganisation der Bezirkssozialarbeit, die im folgenden dargestellt wird:


1. Organisation der Bezirkssozialarbeit in ein Nord- und Südteam


Die Bezirkssozialarbeit wird zukünftig durch zwei Regionalteams geleistet.


Unter Beachtung der Fallzahlen im Leistungsbereich, in der formlosen Betreuung, der Einwohnerzahl in den einzelnen Städten und Gemeinden sowie dem Kinder- und Jugendquotienten werden die zur Verfügung stehenden Stellenanteile in der Bezirkssozialarbeit in einem Verhältnis von ca. 45% (Nordkreis) zu 55% (Südkreis) aufgeteilt.


Mit der Eröffnung des DLZ wird außerdem eine Rücknahme der bisherigen Spezialdienste Trennungs- und Scheidungsberatung (1,0 Stellen), des Heimsachgebietes (2,77 Stellen) und des Krisendienstes (1,5 Stellen) erfolgen. Diese zentralen Aufgaben werden in die Gesamtzuständigkeit der Bezirkssozialarbeit zurückgeführt. Mit dieser Lösung wird das grundsätzliche Gebot der Kontinuität des/ der Beraterin erfüllt, Fallab- und -übergaben werden weitestgehend vermieden und es besteht eine nach außen transparente Fallführung. In Abwesenheitszeiten kann auf eine klare Vertretungsregelung zugegriffen werden. Ist jedoch ein Wechsel der Fallverantwortung aus Sachgründen erforderlich, kann dieses innerhalb des Regionalteams organisiert werden.


Im Ergebnis stehen für den ASD 12,27 Stellen zur Verfügung. Davon werden 5,77 Stellen dem Bezirk Nord und 6,5 Stellen dem Bezirk Süd zugeordnet. Zur umfassenden Qualifikation aller Mitarbeiter/innen der Bezirkssozialarbeit wird in 2013 eine interne Fortbildungsveranstaltung zum Themenbereich Garantenstellung / Kinderschutz angeboten.


Für den Bereich der Trennungs- und Scheidungsberatung ist in den Fällen hochstrittiger Elternteile grundsätzlich eine Coberatung vorgesehen. Bei hochstrittigen Elternteilen soll zukünftig durch die neue Schwerpunktsetzung der Arbeit der Erziehungsberatungsstelle eine Überleitung und verstärkte Kooperation möglich sein.


Die Schnittstelle zum Bereich der Frühen Hilfen (z.B. Tagespflege aus pädagogischen Gründen, Familienhebamme, formlose sozialpäd. Begleitung überlasteter Eltern) des Fachbereiches wird zwischen der Bezirkssozialarbeit und dem zuständigen Hauptsachgebiet IV klar definiert. Die Bezirkssozialarbeiter/innen sollen die Familien- und Kinderservicebüros in den einzelnen Städten und Gemeinden für niedrigschwellige Beratungsgespräche und offene Sprechstunden (nach Bedarf) nutzen.


Der Aufbau des Hauptsachgebietes III ab dem 01.01.2014 kann der Anlage entnommen werden.


2. Umbau des Kompetenzteams Jugendpflege


Das Kompetenzteam Jugendpflege besteht aktuell aus neun Mitarbeiter/innen des Fachbereiches. U.a. werden folgende Aufgaben durch dieses Team wahrgenommen:


  • Politische Vertretung im Jugendhilfeausschuss

  • Ansprechpartner Jugendpflege/ Jugendschutz/ Koordinierung der eingehenden Anfragen

  • Konzepteinbindung in „Hand in Hand“

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Juleica-Card

  • Organisation und Abwicklung der Jugendleiter-Fortbildungen (VHS)

  • Zuschussgewährung an Gemeinden und Jugendpflege

  • Organisation und Durchführung Fortbildungsangebote

  • Beschwerdemanagement

  • Teilnahme an Zusammenkünften von Kreis- und Gemeindejugendring

  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

  • Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

  • Eigene Angebote der Kreisjugendpflege (Freizeiten)

  • Koordinierung Kinderschutz Jugendpflege/Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit


Das Kompetenzteam Jugendpflege trifft sich einmal monatlich zu einer Besprechung. Zwar besteht eine grundsätzliche Aufgabenzuordnung, jedoch ist bei neu hinzukommenden Anforderungen ein intensiver Austausch und die direkte Zuweisung zur Aufgabenerledigung erforderlich. Besonderes Hemmnis der derzeitigen Struktur ist die Tatsache, dass für den/die Bürger/in und Kooperationspartnern/innen nicht transparent ist, wer innerhalb des Fachbereiches als direkte Ansprechperson zur Verfügung steht. Durch die Teilung in zwei Regionalteams ist eine Fortsetzung des aktuellen Modells „Kompetenzteam“ nicht möglich. Daher soll mit Eröffnung des DLZ Varel und der Neuorganisation der Bezirkssozialarbeit auch die Aufgabe der Kreisjugendpflege neu organisiert werden. Das Kompetenzteam wird ab dem 01.01.2014 aus drei Mitarbeiterinnen des Fachbereichs gebildet und die wesentlichen Aufgabenbereiche wie folgt abdecken:


Mitarbeiterin 1

Mitarbeiterin 2

Mitarbeiterin 3

Politische Vertretung in öffentlichen Gremien

Juleica-Card

Organisation der Testkäufe und Jugendschutzkontrollen

Ansprechpartnerin für die JugendpflegerInnen

Zuschussgewährung

an kreisangehörige

Städte u. Gemeinden

gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Organisation u. Abwicklung der Fortbildungsangebote für die JugendpflegerInnen

Beschwerdemanagement für Kinder u. Jugendliche

OWiG-Verfahren

bestellte Kreisjugendpflegerin

Konzepteinbindung

Buchungen

Koordinierung

der eingehenden Anfragen

erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Verwaltungsaufgaben

Teilnahme am Kreis- und Gemeindejugendring



gesetzlicher

u. erzieherischer Kinder- und Jugendschutz




Durch diese Umorganisation ist gewährleistet, dass bei verbesserter Aufgabenerfüllung den Kooperationspartner/innen und der Öffentlichkeit zentrale Ansprechpartner/innen benannt werden können.


3. Neuzuordnung der Jugendgerichtshilfe / Neuen Ambulanten Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)


Die Jugendgerichtshilfe bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Aspekte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung (§ 38 JGG, § 52 SGB VIII). In diesem Zusammenhang gilt es, einen Maßnahmevorschlag zu entwickeln, der erzieherischen Charakter hat und als geeignete Reaktion zur Vermeidung weiterer Straffälligkeit gilt. Im Rahmen der Ambulanten Maßnahmen findet die erzieherische Einflussnahme auf den straffälligen Jugendlichen /Heranwachsenden statt. Eine enge Zusammenarbeit mit der Bezirkssozialarbeit ist selbstverständlich. Je nach individuellem erzieherischen Bedarf des straffälligen jungen Menschen ist eine Zusammenarbeit bis zur Umsetzung der stationären Jugendhilfe erforderlich. Inhaltlich hat das Aufgabenfeld der Jugendgerichtshilfe den größten Bezug zur Bezirkssozialarbeit, so dass die organisatorische Zuordnung dieses Sachgebietes zum Hauptsachgebiet III erfolgen soll.



4. Eröffnung der Großtagespflegestelle Varel


Mit Bezug des DLZ wird gleichzeitig die Großtagespflegestelle Varel eröffnet. Sie findet sich im DLZ und soll vorrangig für die Kinderbetreuung der dort tätigen Mitarbeiter/innen zur Verfügung stehen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Freie Kapazitäten werden bekannt gegeben und eine Belegung von Kinder, deren Eltern nicht innerhalb der Kreisverwaltung beschäftigt sind, ist grundsätzlich möglich.



Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder erklärt Herr Meyer-Helfers den Hintergrund der Coberatung im Bereich der Trennungs- und Scheidungsberatung: Um zu verhindern, dass der fallführende Mitarbeiter in einen Loyalitätskonflikt gerät, werden im Idealfall zwei Mitarbeiter, bevorzugt männlich und weiblich, in der Beratung eingesetzt.


Zum besseren Verständnis der Vorlage wird ergänzend ausgeführt, alle Maßnahmen auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes werden dem Aufgabenbereich des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes zugeordnet. Der Aufgabenbereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes beschäftigt sich dagegen mit den Rahmenbedingungen, die zur bestmöglichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen vorliegen bzw. vorgehalten werden müssen und junge Menschen befähigen, sich vor gefährlichen Einflüssen zu schützen.


Die in der Vorlage dargestellte Auflistung der Aufgaben der Kreisjugendpflege hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf Wunsch der Ausschussmitglieder wird die Auflistung auf S. 3 der Vorlage 0361/2013 um die Schulsozialarbeit ergänzt. Des Weiteren liegt dem Protokoll eine Zuordnung der aufgelisteten Aufgaben zu den Bereichen „erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ und „gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz“ an.


Grundsätzlich finden sich in allen Hauptsachgebieten des Fachbereiches 51 Anteile der Jugendpflege. Für eine höhere Transparenz nach außen ist eine Reduzierung von 9 auf 3 Mitarbeiterinnen sachgerecht. Ein fester Ansprechpartner vertritt die Kreisjugendpflege zudem in der Öffentlichkeit. Eine Übersicht der derzeitigen Aufgabenverteilung auf die 9 Mitarbeiter des Kompetenzteams Jugendpflege liegt dem Protokoll an.


Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die 3 verbleibenden Mitarbeiterinnen die anfallenden Arbeiten trotz ihrer übrigen Aufgaben wahrnehmen können. Sollte eine Evaluation ergeben, dass für die Jugendpflege ein höherer Zeitanteil als vorgesehen aufgebracht werden muss, erfolgt eine Nachsteuerung.


Herr Janßen teilt mit, die Vorlage wurde im Kreisjugendring erörtert und eine Reduzierung auf 3 Personen werde unterstützt. Die bisherige Struktur sei aus dortiger Sicht nicht effektiv genug gewesen.


Herr Neugebauer schildert seinen Eindruck, der Aufgabenbereich der Frühen Hilfen werde zu Gunsten der Bezirkssozialarbeit zurückgefahren. Herr Meyer-Helfers erklärt, die Anspruchsgrundlage für die allgemeine Beratung in Erziehungsfragen sei in § 16 SGB VIII geregelt. Es wird nicht darauf abgezielt, in welchem Aufgabenbereich (Bezirkssozialarbeit oder Frühe Hilfen) der Zugang erfolgt bzw. eine Anfrage eingegangen ist; der Bereich, der zuerst kontaktiert wird, ist für den Fall zuständig. Wichtig sei aber eine gute Schnittstellenarbeit, um einen verantwortungsvollen Übergang der Fälle zwischen der Bezirkssozialarbeit und den Frühen Hilfen zu gewährleisten. Grundsätzlich war die Primärprävention aber auch vor Stärkung bzw. Ausweitung der Frühen Hilfen im Landkreis Friesland ein Teilbereich der Bezirkssozialarbeit und bleibt es weiterhin.


In jeder kreisangehörigen Stadt bzw. Gemeinde werden Familien- und Kinderservicebüros mit den Angeboten der Frühen Hilfen vorgehalten, ebenfalls sind die Mitarbeiter der Bezirkssozialarbeit vor Ort. Herr Weber begrüßt, dass bedingt durch die Neuausrichtung der Bezirkssozialarbeit diese von einer stärkeren Sozialraumorientierung und Bürgernähe profitiert.


Bezüglich der Familien- und Kinderservicebüros bittet Herr Ambrosy, die vorgehaltenen Leistungen auch aktiv einzufordern und lädt zu einem Besuch der Servicebüros ein.



Herr Ambrosy verdeutlicht, dass der Landkreis Friesland mit der Großtagespflegestelle im Dienstleitungszentrum Varel als Arbeitgeber zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen und gleichzeitig Vorbild für andere Arbeitgeber sein möchte.


Es sollen vorrangig Kinder von Mitarbeitern in der Großtagespflegestelle betreut werden. Die Inanspruchnahme erfolgt dabei auf privatrechtlicher Grundlage zwischen Tagespflegeperson und Eltern. Eine Finanzierung der Betreuung durch den Landkreis Friesland über die entstehenden Investitionskosten hinaus wird nicht erfolgen. Die gesetzlich verankerten Möglichkeiten der finanziellen Förderung der Tagespflege stehen jedoch offen.


Eine Nutzung freier Plätze durch den Bürger ist grundsätzlich möglich. Die Gestaltung der Platzvergabe ist noch nicht geregelt.


Auf Nachfrage von Herrn Chmielewski wird mitgeteilt, dass -sofern die vorhandenen Plätze nicht ausreichen- eine Ausweitung der Betreuungsplätze in der Großtagespflegestelle im Dienstleistungszentrum Varel nicht vorgesehen ist. Die Großtagespflegestelle ist als zusätzliches/ergänzendes Angebot gedacht und soll andere Betreuungsangebote nicht ersetzen.

Es ist geplant, den Mitarbeitern des Landkreises ein ähnliches Angebot in Jever zur Verfügung zu stellen.