Laubsammeln an Kreisstraßen (Vorlage 0337/2013)


Die Verwaltung hatte den Auftrag, gemeinsam mit den für die Entsorgung des Bioabfalls zuständigen Vertragspartners zu prüfen, ob die Möglichkeit der Abholung von Laub an den Kreisstraßen möglich sei. Diese Möglichkeit besteht nach Auskunft des Vertragspartners nicht. Daher kann der Vorschlag, auch unter Berücksichtigung der in der Vorlage dargestellten Sachverhalte, nicht weiter verfolgt werden.