1.
Im Rahmen der Vorlage 341/2013 hinsichtlich der Beratung des Bauprogramms an Kreisstraßen für 2014 (Ausschuss-Sitzung vom 09.09.2013) wurde seitens der Verwaltung angekündigt, eine aktualisierte Gesamt-Aufstellung der in den nächsten Jahren noch aufgrund des Zustandes -vorbehaltlich evtl. zusätzlich auftretender Winterschäden- umzusetzenden Sanierungsmaßnahmen nachzureichen. Diese Liste ist zwischenzeitlich abgestimmt und wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.



2.
Herr Hinrichs berichtet, dass es zurzeit durchaus positive Signale gibt, wonach in 2014 wieder ein Bauprogramm des Landes aufgestellt wird, das Straßenbaumaßnahmen des Landkreises berücksichtigt. Hintergrund ist, dass endlich zwischen Bund und Ländern Einigkeit erzielt wurde zur Sicherstellung der Finanzierung der Gemeindeverkehrsinfrastruktur durch Entflechtungsmittel für den Zeitraum 2014 bis 2019.


Der Landkreis hat auch für 2014 die zwei baureifen Maßnahmen Radweg an der K 87 (Kaisershof bis Horum) sowie Verlegung der K 95 (Plaggestraße) in Schortens angemeldet, die endgültige Information über eine evtl. Förderung -sprich Aufnahme in das Bauprogramm- wird für Anfang 2014 erwartet. Auf Wunsch von KTA Damm wird diesem Protokoll als Anlage ein Plan über die Verlegung der K 95 beigefügt.



3.

Herr Hinrichs berichtet, dass kurzfristig seitens der Straßenbauverwaltung Unterlagen zu einer vorläufigen Umsetzung des Netzkonzeptes im Zusammenhang mit der B 210 (OU Schortens) vorgelegt wurden. Bereits vor einigen Jahren wurden sämtliche mit dem Bau der Ortsumgehung zusammenhängenden Umstufungen von Straßen abgestimmt, entsprechende Vereinbarungen wurden auch überwiegend bereits abgeschlossen. Durch die Verzögerung der Verlegung der K 95 (siehe oben) soll nunmehr jedoch ein vorläufiges Konzept umgesetzt werden, das im Ergebnis zwischen den Beteiligten Stadt Jever, Stadt Schortens, Land und Bund im Kern bereits abgestimmt wurde. In den Verhandlungen wurde Einigkeit erzielt, dass die Umsetzung erst nach Beendigung dieser Winterdienstperiode erfolgen soll, d.h. zum 01.05.2014. Außerdem laufen z.Z. Abstimmungen zur Abwicklung des Eigentumsübergangs sowie Untersuchungen hinsichtlich evtl. noch vorzunehmender Maßnahmen an den Fahrbahnen, die mit "unterlassener Unterhaltung" zusammenhängen; Ablösezahlungen sind nach den einschlägigen Regelwerken nicht statthaft.


Diesem Protokoll beigefügt werden als Anlage Unterlagen, aus denen die jeweiligen Umstufungen ersichtlich sind; die Thematik wird seitens der Verwaltung für die erste Sitzung des Fachausschusses in 2014 noch aufbereitet.




Danach verabschiedeten sich die Herren Borcherding und Buchholz von den Anwesenden und verließen die Sitzung.


Vor der Beratung und Beschlussfassung der folgenden Tagesordnungspunkte gab Herr Nitsche einen Überblick über das jährliche Aufkommen und die Verwendung der Mittel aus der Feuerschutzsteuer. Die rund 200.000 Euro jährlich werden zu 20% für Aufwendungen des Landkreises für den Feuerschutz verwendet. Die übrigen 80% Feuerschutzmittel werden zur Hälfte (=40%) jährlich an die Städte und Gemeinden nach definierten Verteilungsschlüsseln ausge- und überwiesen. Die restlichen 40% der Mittel werden als objektgebundene Zuschüsse über jeweils zwei Jahre bezuschusst. Ein Teil dieser objektbezogenen Mittel kann auch angespart und für größere Anschaffungen für alle Feuerwehren bzw. gemeindeübergreifende Brandschutzmaßnahmen verwendet werden (Anschaffung einheitlicher Melder für alle Feuerwehren).

Nach der Klärung einiger Nachfragen aus dem Ausschuss wurden nachfolgend über die weiteren Beschlussvorlagen beraten und entschieden.