Sitzung: 09.12.2013 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
1.
Im Rahmen der
Vorlage 341/2013 hinsichtlich der Beratung des Bauprogramms an
Kreisstraßen für 2014 (Ausschuss-Sitzung vom 09.09.2013)
wurde seitens der Verwaltung angekündigt, eine aktualisierte
Gesamt-Aufstellung der in den nächsten Jahren noch aufgrund des
Zustandes -vorbehaltlich evtl. zusätzlich auftretender
Winterschäden- umzusetzenden Sanierungsmaßnahmen
nachzureichen. Diese Liste ist zwischenzeitlich abgestimmt und wird
dem Protokoll als Anlage beigefügt.
2.
Herr Hinrichs
berichtet, dass es zurzeit durchaus positive Signale gibt, wonach in
2014 wieder ein Bauprogramm des Landes aufgestellt wird, das
Straßenbaumaßnahmen des Landkreises berücksichtigt.
Hintergrund ist, dass endlich zwischen Bund und Ländern
Einigkeit erzielt wurde zur Sicherstellung der Finanzierung der
Gemeindeverkehrsinfrastruktur durch Entflechtungsmittel für den
Zeitraum 2014 bis 2019.
Der Landkreis hat auch für 2014 die zwei baureifen Maßnahmen Radweg an der K 87 (Kaisershof bis Horum) sowie Verlegung der K 95 (Plaggestraße) in Schortens angemeldet, die endgültige Information über eine evtl. Förderung -sprich Aufnahme in das Bauprogramm- wird für Anfang 2014 erwartet. Auf Wunsch von KTA Damm wird diesem Protokoll als Anlage ein Plan über die Verlegung der K 95 beigefügt.
3.
Herr Hinrichs berichtet, dass kurzfristig seitens der Straßenbauverwaltung Unterlagen zu einer vorläufigen Umsetzung des Netzkonzeptes im Zusammenhang mit der B 210 (OU Schortens) vorgelegt wurden. Bereits vor einigen Jahren wurden sämtliche mit dem Bau der Ortsumgehung zusammenhängenden Umstufungen von Straßen abgestimmt, entsprechende Vereinbarungen wurden auch überwiegend bereits abgeschlossen. Durch die Verzögerung der Verlegung der K 95 (siehe oben) soll nunmehr jedoch ein vorläufiges Konzept umgesetzt werden, das im Ergebnis zwischen den Beteiligten Stadt Jever, Stadt Schortens, Land und Bund im Kern bereits abgestimmt wurde. In den Verhandlungen wurde Einigkeit erzielt, dass die Umsetzung erst nach Beendigung dieser Winterdienstperiode erfolgen soll, d.h. zum 01.05.2014. Außerdem laufen z.Z. Abstimmungen zur Abwicklung des Eigentumsübergangs sowie Untersuchungen hinsichtlich evtl. noch vorzunehmender Maßnahmen an den Fahrbahnen, die mit "unterlassener Unterhaltung" zusammenhängen; Ablösezahlungen sind nach den einschlägigen Regelwerken nicht statthaft.
Diesem Protokoll beigefügt werden als Anlage Unterlagen, aus denen die jeweiligen Umstufungen ersichtlich sind; die Thematik wird seitens der Verwaltung für die erste Sitzung des Fachausschusses in 2014 noch aufbereitet.
Danach verabschiedeten
sich die Herren Borcherding und Buchholz von den Anwesenden und
verließen die Sitzung.
Vor der Beratung und
Beschlussfassung der folgenden Tagesordnungspunkte gab Herr Nitsche
einen Überblick über das jährliche Aufkommen und die
Verwendung der Mittel aus der Feuerschutzsteuer. Die rund 200.000
Euro jährlich werden zu 20% für Aufwendungen des
Landkreises für den Feuerschutz verwendet. Die übrigen 80%
Feuerschutzmittel werden zur Hälfte (=40%) jährlich an die
Städte und Gemeinden nach definierten Verteilungsschlüsseln
ausge- und überwiesen. Die restlichen 40% der Mittel werden als
objektgebundene Zuschüsse über jeweils zwei Jahre
bezuschusst. Ein Teil dieser objektbezogenen Mittel kann auch
angespart und für größere Anschaffungen für alle
Feuerwehren bzw. gemeindeübergreifende Brandschutzmaßnahmen
verwendet werden (Anschaffung einheitlicher Melder für alle
Feuerwehren).
Nach der Klärung einiger Nachfragen aus dem Ausschuss wurden nachfolgend über die weiteren Beschlussvorlagen beraten und entschieden.