Beschluss: zurückverwiesen an die Fraktionen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Antrag wird in die Fraktionen zurückgegeben.


Mit E-Mail vom 01.10.2013 hat Kreistagsabgeordneter Iko Chmielewski von der Gruppe M.M.W. beantragt, in der „Leitlinie des Landkreises Friesland für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen“ folgenden Zusatz aufzunehmen:


Lang- und mittelfristige Investitionen im Deichvorland oder Überflutungsgebieten können nur gefördert werden, wenn diese bei Gefahr abgebaut oder vor Sturmfluten geschützt werden können oder dem Deichschutz dienen.“

Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass die o.g. Leitlinie auf einem Kreistagsbeschluss aus dem Jahr 1980 basiere und im Rahmen der Euroumstellung mit Beschluss des Kreistages vom 25.06.2001 zuletzt geändert bzw. angepasst worden sei. Danach könnten Zuschüsse gewährt werden für die Errichtung und Erweiterung von fremdenverkehrlichen Grundeinrichtungen. Förderfähig sind Maßnahmen, die in erster Linie dem Fremdenverkehr dienen. Der Umfang der Förderfähigkeit wird im Einzelfall festgestellt in entsprechender Anwendung der GA-Richtlinien (gemeint ist damit der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit).


Die Verwaltung vertrat die Ansicht, dass die von der Wählergruppe M.M. W. beantragte Ergänzung der Leitlinie nicht erforderlich sei, da alle das Projekt betreffenden wesentlichen Fachfragen im Rahmen der Antragsprüfung geklärt würden.

Mit dem Beschluss von Richtlinien oder Leitlinien durch die politischen Gremien des Landkreises Friesland sollen allgemein gültige Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch den Landkreis geschaffen werden, die ein möglichst breites Spektrum von verschiedenen Projekten erfassen. Eine Regelung von speziellen Themen oder Fragestellungen in der Richtlinie ist nicht beabsichtigt und sollte daher vermieden werden, um sich nicht von vorn herein einzuschränken. Auch die o.g. Leitlinie ist daher bewusst sehr allgemein gehalten worden. Jedes von den Städten und Gemeinden bzw. Fremdenverkehrsträgern beim Landkreis beantragte Förderprojekt ist anders und muss daher von der Verwaltung nach Maßgabe der Richtlinie im Einzelfall geprüft werden.


Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag auf Änderung der Förderrichtlinie abzulehnen.


Herr KTA Chmielewski war mit der Ansicht der Verwaltung nicht einverstanden; die von ihm genannten Ablehnungsgründe seien bei der Beschlussfassung über den Zuschuss im letzten Kreistag aus Gleichbehandlungsgründen nicht beachtet worden, er wolle eben die Richtlinien entsprechend modifizieren.


Herr KTA Ratzel befürwortet die Änderung der Leitlinien im Sinne von Herrn Chmielwski, denn eine Änderung bedeute ja nicht, dass im Einzelfall nicht mehr geprüft werde. Der Kreistag habe seiner Meinung nach dann mehr Spielraum.


Herr KTA Just merkt an, dass im Kreistag gesagt wurde, dass im Einzelfall nur von der Verwaltung oder der NBank und nicht von den abstimmungsberechtigten Kreistagsabgeordneten geprüft werden darf. Er ist allgemein der Meinung, dass die Kreistagsabgeordneten sich ein Prüfungsrecht im konkreten Fall vorbehalten müssen.


Herr Ambrosy erklärt, dass es den Kreistagsabgeordneten unbenommen bleibe, im Einzelfall zu entscheiden; dies müsse aber im Lichte des Art. 3 GG, des Gleichbehandlungsgrundsatzes, geschehen.


Herr KTA Damm und Herr Graalfs geben zu bedenken, dass mit der Änderung der Richtlinien keinerlei Maßnahmen im Deichvorland mehr gefördert werden könnten; das beträfe z.B. den Salzwiesenlehrpfad oder Campingplätze.


Herr KTA Ramke ist der Meinung, dass die Kreistagsabgeordneten durch die jetzigen Leitlinien sehr flexibel sind. Er beantragt, den Antrag in die Fraktionen zurückzugeben, um dort nochmal Fragen zu erörtern.



Abstimmungsergebnis:

7 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung