Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1. Der Landkreis Friesland beschließt die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (Aufstellungsbeschluss).

2. Der Kreisverwaltung, hier: der Regionalplanung, wird dementsprechend der Auftrag erteilt, fristgerecht die allgemeinen Planungsabsichten zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Friesland öffentlich bekannt zu machen und das Verfahren zur Neuaufstellung einzuleiten.


Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) dient zur langfristigen Ordnung, Entwicklung und Sicherung des Raums sowie dem Abstimmen der unterschiedlichen Nutzungsansprüche auf- und untereinander. Durch die Festlegung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung in zeichnerischer und beschreibender Form werden die Planungen gegenüber den anderen Planungsträgern, vor allem der Städte und Gemeinden sowie der Fachplanungsträger (privat und öffentlich) verbindlich.

Die Neuaufstellung soll sich dabei insbesondere, aber nicht abschließend, mit den Themenkomplexen

  • demografische Entwicklung und deren Folgen auf die Siedlungsflächenentwicklung sowie die Versorgung mit technischer und sozialer Infrastruktur

  • Natur- und Umweltschutz zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage

  • Sicherung und Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

  • Erfordernisse von Verkehr und Mobilität

  • Bewältigung der Energiewende (Leitungstrassen, regenerative Energien)

  • Anpassung an die aktuellen Vorgaben der Landesraumordnung und die aktuelle Rechtsprechung und insbesondere

  • die Planungen der Städte und Gemeinden

befassen. Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Friesland legt dabei die mittel- bis langfristig gewünschten bzw. zukünftig erforderlichen räumlichen Strukturen verbindlich fest und beinhaltet zu den oben genannten Themen Festlegungen zur Siedlungsstruktur (Grund- und Mittelzentren), zum Bereich Natur und Landschaft (Vorsorgegebiete und Vorranggebiete), Landwirtschaft, Erholung und Tourismus sowie Rohstoffgewinnung (Bodenabbaugebiete). Eine wichtige Funktion des RROP ist dabei, Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen zu treffen und mögliche Konflikte frühzeitig und dauerhaft zu entflechten.

Das RROP umfasst eine beschreibende (Darstellung der raumordnerischen Ziele und Grundsätze) und eine zeichnerische Darstellung (Regionalplan im Maßstab 1:50.000). Das derzeit gültige RROP wurde Anfang der 2000er Jahre erarbeitet und am 22.03.2004 vom Kreistag als Kreissatzung beschlossen.

Die Aufstellung, Änderung oder Neuaufstellung der RROP ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise im eigenen Wirkungskreis (§ 20 NROG); diese werden als Satzung beschlossen, deren Gültigkeit auf 10 Jahre begrenzt ist. Vor Ablauf dieser Frist ist eine Überprüfung erforderlich, ob eine Änderung oder Neuaufstellung erforderlich ist (§ 5 Abs. 7 Satz 1 und 3 NROG). Diese 10-Jahresfrist für das aktuelle RROP läuft am 10.09.2014 ab und die steuernde Wirkung des aktuellen RROP bleibt nur erhalten, wenn vorher die allgemeinen Planungsabsichten bekannt gemacht werden.

Gegenüber einer Änderung bietet die Neuaufstellung den Vorteil, dass im Laufe des Verfahrens sämtliche Themen einer Überprüfung unterzogen werden können; jedoch auch bewährte Regelungen beibehalten werden können. Zum Änderungsverfahren ergeben sich durch die Neuaufstellung zwei wesentliche Unterschiede. Zum einen ist eine Strategische Umweltprüfung erforderlich (§ 14b UVPG i. V. m. Anlage 3, Nr. 1.5), die jedoch auf Basis des aktuell in Bearbeitung befindlichen Landschaftsrahmenplans erfolgen kann, und zum anderen beginnt die 10-Jahres-Frist erst mit Inkrafttreten durch Bekanntmachung der Genehmigung. Insofern, rechnet man die Verfahrenszeit ab, wird das neue RROP seine Gültigkeit über volle 10 Jahre entfalten.

Angesichts der weiter vorne angegebenen Themenkomplexe, ist aus Sicht der Verwaltung eine Neuaufstellung dem Änderungsverfahren vorzuziehen, zumal vergleichbare Inhalte bearbeitet werden müssen und somit auch eine vergleichbare Kostenlage entsteht. Das Verfahren selbst wird erst mit der öffentlichen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten eingeleitet.

Das Verfahren soll wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen am 02.09.2013 dargestellt unter breiter Einbindung der Städte und Gemeinden, Interessenverbände und der Bevölkerung durchgeführt werden.

Im Laufe des Jahres 2014 könnte dann verfahrensmäßig und inhaltlich mit der RROP-Neuaufstellung begonnen werden.

Herr Neuhaus erklärt, dass der formelle Aufstellungsbeschluss der erste Schritt in das neue Verfahren sei, das Verfahren selbst beginne dann mit der Bekanntmachung der Allgemeinen Planungsabsichten. Er erwähnt, dass der Landkreis fristlich an den 10.09.2014 gebunden sei, da das bestehende RROP dann unwirksam werde. Im Frühjahr nächsten Jahres soll die erste Planungsabsicht bekanntgemacht werden und damit auch die erste Beteiligungsphase für die Behörden und die Verbände eingeleitet werden, um allgemeine Hinweise von Vorhaben und Neuerungen abzufragen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig