Begründung:
Der Saldo des Ansatzes für das Haushaltsjahr 2011 vom Fachbereich Jugend und Familie beträgt 9.713.250,00 €. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die vorher gemeldeten Ansätze um 500.000,00 € und drei weitere Prozent gekürzt worden sind.
Der höhere Bedarf ergibt sich überwiegend aus der Pflichtaufgabe der zu gewährenden Jugendhilfemaßnahmen. Insbesondere die Kosten für Heimunterbringungen sowie die Aufwendungen in den ambulanten und teilstationären Maßnahmen sind erheblich gestiegen und entsprechen nicht den prognostizierten Ansätzen.
Des Weiteren sind geringere Erstattungen als prognostiziert zu erwarten, allein im stationären Bereich sind Mindereinnahmen von 200.000,00 € zu verzeichnen.
Für die laufenden Verpflichtungen des Fachbereiches Jugend und Familie werden für das Jahr 2011 insgesamt als überplanmäßige Ausgabe 450.000,00 € benötigt. Die Deckung ist durch Mehrerträge/Minderaufwand im Gesamthaushalt gewährleistet.
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 450.000,00 € für 2011 für die laufenden Verpflichtungen des Fachbereiches Jugend und Familie werden genehmigt.