Begründung:
Die Stadt Schortens beabsichtigt, das Dach der Grundschule Jungfernbusch zu erneuern, da das derzeitige Flachdach abgängig ist. Das Investitionsvolumen für diese Maßnahme beläuft sich auf 70.000,00 €. Dieser Betrag ist nach § 117 des Nds. Schulgesetzes zuwendungsfähig. Der Förderungsanteil beträgt 50 % der förderungsfähigen Gesamtinvestitionsausgaben. Das Darlehen ist auf 35.000,00 € festzusetzen.
Die Verwaltung schlägt vor, der Stadt Schortens für die Dacherneuerung bei der Grundschule Jungfernbusch ein vorläufiges Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 35.000,00 € zu gewähren. Der Abruf der Mittel erfolgt nach Verfügbarkeit und Baufortschritt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, der Stadt Schortens für die Dacherneuerung bei der Grundschule Jungfernbusch ein vorläufiges Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 35.000,00 € zu gewähren.