Betreff
Änderung der Abfallgebührensatzung, 4. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung vom 30.10.2006, Gebührenkalkulation 2013 bis 2015
Vorlage
0171/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


1. Allgemeines


a) Bestimmungen des NKAG


Nach den Bestimmungen des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind maximal 3-jährige Kalkulationszeiträume bei der Gebührenkalkulation zu Grunde zu legen. Diese stellen auch nach der Rechtssprechung der Nds. Verwaltungsgerichte den rechtlich zulässigen Höchstrahmen dar.


Für den Kalkulationszeitraum 2013 bis 2015 ist daher zwingend eine Gebührenkalkulation mit einer entsprechenden Satzungsänderung der Abfallgebührensatzung politisch zu beschließen.



b) Kostenentwicklung


Trotz allgemein steigender Kosten (z. B. Dieselkosten, Personalkosten) und einer prozentual höheren Zweckverbandsumlage für den Landkreis Friesland (durch Änderung des Verteilschlüssels beim Kompostwerk steigt die Verbandsumlage von rd. 65 % auf ca. 67 %) können diese insbesondere durch die guten Ergebnisse aus den Jahren 2010 und 2011 kompensiert werden.
Die Ursachen für diese positive Entwicklung sind vielschichtig.


Insbesondere beim Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund stellt sich die Kostensituation insgesamt wesentlich positiver dar als ursprünglich prognostiziert.


Bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland wurde in diesen Jahren wesentlich weniger Sperrmüll gesammelt als prognostiziert. In 2010 gab es unerwartete Mehreinnahmen sowie eine Steuerrückerstattung. Zudem tragen die Einnahmen aus Altpapiererlösen zur Gebührenstabilität bei. Ferner scheint sich positiv bemerkbar zu machen, dass der Landkreis Friesland gegenüber den Dualen Systemen die ganzjährige 14-tägliche Abfuhr der Gelben Säcke in ganz Friesland erreicht hat. Das Abfallsystem ist für die Bürger komfortabler geworden und trägt positiv zum Abfalltrennverhalten bei. Dies hat offensichtlich positive Kostenauswirkungen bei den gesammelten Abfallmengen bis hin zur Ausschleusung der sogenannten „heizwertreichen Fraktion“ beim Zweckverband.


Beim Zweckverband ist insgesamt ein „Effizienzgewinn“ festzustellen, der unterm Strich in einigen Bereichen zu geringeren Kosten geführt hat. Als besonders positives Beispiel sei hier der Eigenbetrieb des Kompostwerkes durch den Zweckverband benannt, der zu erheblichen Kosteneinsparungen bei der Bioabfallentsorgung geführt hat.

Durch die insgesamt sehr positive Kostenentwicklung beim Zweckverband konnte dieser in den vorläufigen Endabrechnungen sogar Rückerstattungen der Verbandsumlage für die Landkreise Friesland und Wittmund avisieren. Diese Rückerstattungen wurden bereits vorab intern verrechnet und führen insbesondere im Jahr 2011 zu einer deutlichen Reduzierung der Verbandsumlage. Dies drückt sich vor allem in dem äußerst positiven Gesamtergebnis des Jahres 2011 aus.


Darauf hingewiesen wird, dass die Haushalte ab dem Jahr 2009 sowohl für den Landkreis Friesland als auch für den Zweckverband noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Es kann somit noch zu internen Verrechnungen und somit Veränderungen auf der Kostenseite kommen. Dies gilt auch für die vorläufigen Endabrechnungen der Verbandsumlage des Zweckverbandes.

Eventuelle Veränderungen wären in 2012 bzw. 2013 oder in der Wirtschaftsrechnung der Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland (Abgrenzungsrechnung) zu berücksichtigen.

Die Zahlen aus den Vorjahren beruhen jedoch auf tatsächlichen Buchungen, so dass mit größeren Veränderungen nicht gerechnet wird.



c) Einnahmeentwicklung


Die Gebührenkalkulation 2010 bis 2012 ging von prognostizierten Einnahmen in Höhe von rd, 10.200.000 € aus.

Hier zeigt sich jedoch eine rückläufige Tendenz, die für das Jahr 2012 zu Mindereinnahmen von rund 120.000,-- € gegenüber der prognostizierten Einnahmehöhe liegt. Dies wird durch die nicht erwartete Gebührenmehreinnahme in 2010 sowie über die positive Kostenentwicklung mehr als ausgeglichen.


Ursachen für die rückläufigen Gebühreneinnahmen sind der demografische Wandel sowie der verstärkte Wechsel auf die 4- und 6-wöchentliche Restabfallabfuhr. Hinzukommen saisonale Schwankungen im Tourismusbereich sowie der Wegbruch von Einnahmen aus dem gewerblichen Bereich.

Die für die Kalkulation der Volumengebühr relevanten Literzahlen zeigen in Friesland daher eine rückläufige Tendenz und bleiben auch für die Zukunft relativ schwer prognostizierbar.



2. Kostenentwicklung für die Zukunft


Grundsätzlich ist die Kostenentwicklung bei einem relativ langen Zeitraum von 3 Jahren nur sehr schwer zu prognostizieren, insbesondere da zahlreiche einzelne Kostenpositionen individuell prognostiziert werden müssen.


Die gesamte Abfallwirtschaft steht derzeit bundesweit vor einem großen Umbruch. Grundsätzlich ist der Weg zu einer echten Ressourcenwirtschaft aufgrund der großen volkswirtschaftlichen und ökologischen Bedeutung eingeschlagen worden. Dies drückt sich vor allem in dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz aus. Hier sind weitere Gesetze und Verordnungen z.B. zur Wertstofferfassung zu erwarten.


Angesichts der ökologisch und ökonomisch geforderten Zielsetzung zur Erhöhung der Recyclingquoten können erhöhte technische Anforderungen und ökologisch höhere gesetzliche Anforderungen zu entsprechend notwendigen Investitionen in der Abfallwirtschaft führen.

Für den Zweckverband kommen die ohnehin vorhandenen Unwägbarkeiten wie die schwer zu prognostizierenden Kosten für Reparatur, Wartung und Unterhaltung hinzu.


Auf die Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland kommen zukünftig ebenfalls zahlreiche schwer zu prognostizierenden Unwägbarkeiten zu.

Hierzu zählt insbesondere die Neuausschreibung der Entsorgungsverträge ab 2015.


Durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist mit Änderungen bei der Wertstofferfassung (z.B.„Wertstofftonne“; angekündigt ist ein „Wertstoffgesetz“) zu rechnen. Entsprechende Gesetze und Verordnungen können ebenfalls Auswirkungen auf der Kostenseite haben.

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ermöglicht zudem weitere gewerbliche Sammlungen in den Kommunen, die sich negativ auf die Gesamtkostensituation der Gebührenhaushalte auswirken würden.

Für den Landkreis Friesland liegen bereits 30 Anzeigen für gewerbliche Sammlungen in Friesland vor. Das Gros der Anzeigen liegt im Bereich der Alttextilsammlungen.

Negativ auswirken werden sich in jedem Fall die Anzeigen, die sich auf die Erfassung von Altmetall beziehen.

Zudem liegt eine Anzeige vor, bei der die flächendeckende Sammlung von Sperrmüll angezeigt wird !

Hier gilt es, wie in den meisten anderen Kommunen auch, die Infrastruktur der Abfallentsorgung als Aufgabe der Daseinvorsorge zu schützen und die Erlöse für den Gebührenhaushalt der Bürgerinnen und Bürger zu sichern, um dauerhaft die Abfallgebühren stabil zu halten. Gerade in einem ländlich strukturierten Landkreis mit einer NordseeIinsel ist es wichtig, die Entsorgung für alle Bürgerinnen und Bürger dauerhaft und verläßlich sicherzustellen. „Rosinenpickerei“ durch gewerbliche Sammlungen ist daher in jedem Fall zu verhindern.

In einigen Fällen wird der Landkreis Friesland als zuständige Abfallbehörde - aber auch in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger - Untersagungen von gewerblichen Sammlungen verwaltungsrechtlich durchsetzen müssen.

Auf die Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland kommt daher neben befürchteten erhöhten Kosten bzw. Mindereinnahmen auch ein höherer Personalaufwand zu.

Dies gilt auch für Gebührenrückgänge aus dem gewerblichen Bereich, weil derzeit nicht flächendeckend überprüft werden kann, ob die gesetzliche Pflichtveranlagung für Restabfälle auch tatsächlich eingehalten wird.


Auf Grund der zahlreichen Unwägbarkeiten für die Zukunft wurde bei den Kostenansätzen mit konservativen Ansätzen gearbeitet. Dies gilt insbesondere für die im Grunde kaum zu prognostizierende Auswirkung der Neuausschreibung der Entsorgungsverträge.

Auf Grund der Ergebnisse von derzeitigen Ausschreibungen bei anderen Kommunen ist hier mit Mehrkosten von 20 % bis 30 % zu rechnen. Hintergrund ist insbesondere, dass die in den letzten Jahren extrem gestiegenen Dieselkosten als Basisfaktor für die Kalkulationen entsprechend höher in die Angebote der Entsorgungsunternehmen einfließen.




3. Abfallgebührensatzung (sh. Anlage 1 und 2)


Eine Änderung der Abfallgebührensatzung ist nur für den § 3 erforderlich.


In Anlage 1 sind die durch die neue Kalkulation ermittelten Gebührensätze aufgeführt.


Anlage 2 enthält für die bessere Lesbarkeit einen Vergleich der alten Gebührensätze mit den neuen Gebührensätzen.



4. Gebührenkalkulation (sh. Anlagen 3 bis 9)


Anlage 3 enthält die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ab 2005 mit dem neuen Kalkulationszeitraum 2013 bis 2015.


Das NKAG schreibt vor, dass Über- und Unterdeckungen grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren auszugleichen sind; insofern muss am Ende des Kalkulationszeitraumes immer zwangsläufig eine Null stehen. Der tatsächliche Gebührenbedarf ergibt sich unter Berücksichtigung der prognostizierten Ausgaben und sonstigen Einnahmen. Die Kalkulation stellt eine Prognose auf Basis der derzeitigen Kalkulationsgrundlagen dar. Wie sich die Einnahme- und Ausgabesituation tatsächlich entwickelt, ist von zahlreichen Faktoren abhängig (Entwicklung beim Zweckverband, Zuzüge, Wegzüge, Geburten usw., Neubaugebiete, Abfallmengen, Wiederbeschaffungskosten Abfallbehälter u. a.m.). Auf die sonstigen schwer zu prognostizierenden Kosten, z. B. beim Zweckverband mit seinen hochkomplexen technischen Anlagen sowie die Auswirkungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland wurde bereits hingewiesen.

Am schwierigsten ist es derzeit, das Ergebnis der Neuausschreibung der Entsorgungsverträge des Landkreises Friesland ab 2015 zu prognostizieren.


Anlagen 4, 5 und 6 enthalten die Grundlagendaten und die eigentliche Kalkulation der Gebührensätze (Anlage 6).


Anlage 5 enthält die prognostizierte Entwicklung beim Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund von 2013 bis 2016.


Anlagen 7, 8 und 9 enthalten die neuen Gebührensätze sowie Vergleiche der bisherigen mit den neuen Gebührensätzen und die Auswirkungen auf die einzelnen Haushalte (pro Haushalt; pro Person; bezogen auf Jahr/Monat).



4. Neue Gebührensätze


Erfreulich ist, dass die Abfallgebühren in Friesland auch für die nächsten 3 Jahre stabil gehalten werden können und sogar eine moderate Abfallgebührensenkung möglich ist.


Die Grundgebühr Abfall (pro Grundstück) wird von 71,04 € auf 68,75 € gesenkt (Jahresgebühr). Die Volumengebühr wird um 1 Cent von 2,56 € auf 2,57 € pro Liter erhöht (auf das Veranlagungsjahr bezogen). Die Volumengebühr ohne Biotonne wird von 2,39 € auf 2,29 € gesenkt. Die sogenannte Gartenabfalltonne (zusätzliche Biotonne) wird von 64,59 € auf 48,15 € pro Jahr gesenkt.


Durchschnittlich ergibt dies für Grundstücke mit Biotonne eine Gebührensenkung von 1,08 %.


Für Grundstücke ohne Biotonne ergibt sich eine Gebührensenkung von durchschnittlich 2,78 %.


Aufgrund der unterschiedlichen Basisfaktoren wirken sich die neuen Gebührensätze unterschiedlich auf die Haushalte aus.


Z.B. spart ein 3-Personenhaushalt mit Biotonne bei 14-täglicher Restabfallabfuhr

1,69 € pro Jahr. Ein 4-Personenhaushalt mit 14-täglicher Restabfallabfuhr spart

1,49 € pro Jahr.


Ein 3-Personenhaushalt ohne Biotonne spart bei 14-täglicher Restabfallabfuhr zukünftig 8,29 € pro Jahr und ein 4-Personenhaushalt ohne Biotonne spart bei 14-täglicher Restabfallabfuhr 10,29 € pro Jahr.


Nutzer der (zusätzlichen) Gartenabfalltonne sparen pro Jahr 16,44 €.


Beschlussvorschlag:


Die 4. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung vom 01.01.2013 sowie die Gebührenkalkulation für die Jahre 2013 bis 2015 werden beschlossen.


Kreisausschuss und Kreistag werden um gleichlautende Beschlussfassung gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss









Anlagen:


Anlage 1
4. Änderung Abfallgebührensatzung ab 01.01.2013

Anlage 2
4. Änderung Abfallgebührensatzung ab 01.01.2013 (Lesefassung)

Anlage 3
Wirtschaftlichkeitsberechnung 2005 bis 2015

Anlage 4
Gesamtbetrachtung Kosten und Einnahmen

Anlage 5
Zweckverband Ergebnis-Haushalt 2013 – 2016

Anlage 6
Kalkulation der Gebührensätze

Anlage 7
Abfallgebühren ab dem 01.01.2013

Anlage 8
Vergleich Vorjahre

Anlage 9
Haushalte Auswirkungen