Begründung:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an stehen ehemaligen Heimkindern Mittel aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ (Fonds „Heimerziehung West“) bis zum 31. Dezember 2014 zur Verfügung.
Der Gründung des Fonds war eine langjährige Diskussion um Missstände in der Heimerziehung in den frühen Jahren der Republik vorausgegangen.
Der Fonds wurde durch den Bund, die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein, die Evangelische Kirche in Deutschland, die (Erz)-Bistümer der Katholischen Kirche im Bundesgebiet, den Deutschen Caritasverband, das Diakonische Werk und die Deutsche Ordensoberkonferenz errichtet.
Die Geschäftsstelle des Fonds ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln angesiedelt.
Eine vergleichbarer Fonds besteht auch für die neuen Bundesländer.
Durch den Fonds wird ein eigenständiges Hilfesystem für Betroffene in Ergänzung zu den bestehenden Hilfesystemen geschaffen. Anknüpfungspunkt für die Hilfen sind heute noch vorhandene Folgeschäden.
Die Prüfung einer möglichen Hilfegewährung aus dem Fonds ist in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen sind bei den kreisfreien Städten und Landkreisen „Anlauf- und Beratungsstellen Heimerziehung“ begründet worden.
Im Landkreis Friesland ist Anlauf- und Beratungsstelle organisatorisch dem Fachbereich „Soziales und Senioren“ zugeordnet und seit dem 1. Februar 2012 mit der Sozialpädagogin Frau Karin Schulz stundenweise besetzt.
Frau Schulz gibt einen Überblick über ihre bisherige praktische Arbeit und die Möglichkeiten des Fonds.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.