Begründung:
Mit Unterstützung des Fachbereichs 61 Planung und Bauordnung, der die Bevölkerungszahlen verarbeitet, wurde die Fortschreibung der Kinder-tagesstättenbedarfsplanung erstellt.
Für die Ermittlung der zukünftigen Kinderzahlen wurde – wie in anderen Bereichen der Kreisverwaltung – das Bevölkerungsmodell der Hildesheimer Planungsgruppe , Prof. Dr. Kolb, eingesetzt.
Gem. § 24 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, haben Kinder, die das 3. Lebensjahr vollenden, bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Dieser Rechtsanspruch wird kreisweit erfüllt.
Ab dem 01.08.2013 besteht ferner ein Rechtsanspruch gem. § 24 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ab dem vollendeten 1. Lebensjahr.
Gemäß der Empfehlung vom Krippengipfel 2007 wird der Bedarf an Betreuungsplätzen auf 35 % für Kinder dieser Altersgruppe geschätzt. Die Verteilung der Plätze auf Einrichtungen bzw. Tagespflege wurde auf 70/30 festgelegt. Demzufolge ergäbe sich eine Bedarfsquote von ca. 24 % in Einrichtungen.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung.
Anlagen:
- Anlage 1 Kindertagesstättenbedarfsplanung 2012/2013