Begründung:
Die Gemeinde Zetel hat für die dortige Feuerwehr ein geländegängiges Kleinfahrzeug, ähnlich eines Golfmobils / Quad beschafft. Sie hat hierfür einen Zuschuss aus Mitteln der Feuerschutzsteuer beantragt.
Da es im Bereich der Gemeinde in der Vergangenheit mehrere Hilfeleistungseinsätze der Feuerwehr gegeben hat, zu denen man nicht mit den herkömmlichen Feuerwehrfahrzeugen gelangen konnte (weitläufige Wehdelandschaft / Waldgebiete) ist dieses Fahrzeug zur Schließung der Versorgungslücke angeschafft worden.
Es handelte sich hierbei jedoch ausschließlich nicht um Einsätze im Bereich des abwehrenden Brandschutzes, so dass eine Bezuschussung aus Mitteln der Feuerschutzsteuer entsprechend den Richtlinien des Landkreises Friesland über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerschutzes nicht in Betracht kommt. Außerdem handelt es sich nicht um ein klassisches Feuerwehrfahrzeug im Sinne der o. g. Richtlinien.
Jedoch ist der Nutzen eines solchen Fahrzeuges positiv zu bewerten, zumal es dort auch gemeindeübergreifend eingesetzt werden kann. Zusätzlich kann das Fahrzeug auch im Rahmen des Katastrophenschutzes des Landkreises zum Einsatz kommen.
Die Verwaltung schlägt vor, das Fahrzeug mit einem Zuschuss in Höhe von 2.050,- € als außerplanmäßige Ausgabe zu fördern. Dieser Betrag ergibt sich aus der analogen Anwendung der o. g. Richtlinien für sonstige Feuerwehrfahrzeuge.
Die außerplanmäßige Ausgabe wird durch Minderausgaben innerhalb des Budgets gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, der Gemeinde Zetel für die Feuerwehr einen Zuschuss für die Beschaffung eines geländegängigen Kleinfahrzeuges in Höhe von 2.050,- € im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe zu gewähren.