Betreff
Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen, hier: Antrag des KTA Chmielewski vom 01.10.2013 auf Änderung
Vorlage
0388/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit E-Mail vom 01.10.2013 hat Kreistagsabgeordneter Iko Chmielewski von der Gruppe M.M.W. beantragt, in der „Leitlinie des Landkreises Friesland für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen“ folgenden Zusatz aufzunehmen:


Lang- und mittelfristige Investitionen im Deichvorland oder Überflutungsgebieten können nur gefördert werden, wenn diese bei Gefahr abgebaut oder vor Sturmfluten geschützt werden können oder dem Deichschutz dienen.“


Die o.g. Leitlinie basiert auf einem Kreistagsbeschluss aus dem Jahr 1980 und ist im Rahmen der Euroumstellung mit Beschluss des Kreistages vom 25.06.2001 zuletzt geändert bzw. angepasst worden. Danach können Zuschüsse gewährt werden für die Errichtung und Erweiterung von fremdenverkehrlichen Grundeinrichtungen. Förderfähig sind Maßnahmen, die in erster Linie dem Fremdenverkehr dienen. Der Umfang der Förderfähigkeit wird im Einzelfall festgestellt in entsprechender Anwendung der GA-Richtlinien (gemeint ist damit der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit).


Mit dem Beschluss von Richtlinien oder Leitlinien durch die politischen Gremien des Landkreises Friesland sollen allgemein gültige Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch den Landkreis geschaffen werden, die ein möglichst breites Spektrum von verschiedenen Projekten erfassen. Eine Regelung von speziellen Themen oder Fragestellungen in der Richtlinie ist nicht beabsichtigt und sollte daher vermieden werden, um sich nicht von vorn herein einzuschränken. Auch die o.g. Leitlinie ist daher bewusst sehr allgemein gehalten worden. Jedes von den Städten und Gemeinden bzw. Fremdenverkehrsträgern beim Landkreis beantragte Förderprojekt ist anders und muss daher von der Verwaltung nach Maßgabe der Richtlinie im Einzelfall geprüft werden.


Die von der Wählergruppe M.M. W. beantragte Ergänzung der Leitlinie ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, da alle das Projekt betreffenden wesentlichen Fachfragen im Rahmen der Antragsprüfung geklärt werden.


Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag auf Änderung der Förderrichtlinie abzulehnen.


Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Änderung der Förderrichtlinie wird abgelehnt.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

- Leitlinien für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen