Betreff
Radweg an der Kreisstraße 87 (Kaisershof bis Horum), Erneuerung der Straßenbrücke und Übernahme der Baulast
Vorlage
0426/2014
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Nachdem die Realisierung des bereits in 2008 planfestgestellten Projektes jahrelang verschoben wurde, weil die Maßnahme jeweils nicht in das Bauprogramm des Landes aufgenommen wurde und eine Herstellung des Radweges ohne Förderung nach dem Entflechtungsgesetz kaum darstellbar gewesen wäre, ist nunmehr endlich eine positive Entscheidung über die Förderung ergangen (siehe auch Vorlage zum Bericht über Maßnahmen an Kreisstraßen): Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat ein Sonderprogramm aufgelegt, mit dem in den nächsten vier Jahren zusätzliche neue Radwege und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gefördert werden sollen. Dieses Sonderprogramm mit einem Volumen von 32 Millionen Euro beinhaltet auch die angemeldete Radwegmaßnahme an der K 87, so dass mit Bescheid vom 05.02.2014 seitens der Förderbehörde eine Zuwendung in Höhe von 60 % in Aussicht gestellt wurde (erst bei Erteilung des endgültigen Erstbescheides wird der verbindliche Fördersatz nach der dann aktuellen Steuereinnahmekraft festgesetzt).

In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass der Landkreis ebenfalls mit Erfolg versucht hat, eine Förderung für dieses Vorhaben aus Mitteln des Bundes für den Klimaschutz „Klimaschutzinitiative: Verbesserung der Radwegeinfrastruktur“ zu generieren. Hier wurde dem Landkreis eine Zuwendung in Höhe von 250.000 € (39,43 % der dort zuwendungsfähigen Kosten) in Aussicht gestellt. Allerdings ist die Prüfung, ob beide Förderungen nebeneinander möglich sind, durch den „Projektträger Jülich“, das im Auftrage des Bundesministeriums für Umwelt die Klimaschutzmaßnahmen abwickelt, noch nicht abgeschlossen.


Geplanter Baubeginn für den Radweg wird nach abgeschlossenen Grunderwerbsverhandlungen, Ausschreibung und Auftragsvergabe Herbst 2014 sein.


Die bisherige Kostenplanung geht von Gesamtkosten für die 2,163 km lange Strecke in Höhe von 694.000 € aus, hierin enthalten ist eine Radwegbrücke über das im Zuge der Strecke vorhandene Horumer Tief mit Kosten von 120.000 €.


Das dort befindliche lastbeschränkte und in der Fahrbahnbreite reduzierte (Straßen)brückenbauwerk liegt entgegen der „normalen“ straßenrechtlichen Regelungen (Brücken befinden sich in der Baulast des Trägers der Straßenbaulast) aufgrund von alten Regelungen in der Baulast des Entwässerungsverbandes (= Sielacht Wangerland).


Im Zusammenhang mit der Radwegplanung wird aktuell nicht zuletzt aus ökonomischen Gründen favorisiert, auf eine getrennte Radwegbrücke zu verzichten, sondern ein komplett neues Brückenbauwerk („Hamco-Thyssen-Durchlass“) zur Aufnahme der Fahrbahn und des Radweges zu erstellen. Eine hierzu aufgestellte Fiktivberechnung weist aus, dass entgegen der Kosten für die Radwegbrücke (siehe oben) von ca. 120.000 € ein neues Gesamt-Brückenbauwerk Kosten von ca. 228.000 € verursacht (förderfähig sind selbstverständlich nur die Fiktivkosten für eine Radwegbrücke).


Mit der Sielacht Wangerland wurde grundsätzliches Einvernehmen erzielt, dass von dort die Differenzkosten von ca. 108.000 € getragen werden, allerdings besteht diese Zusage nur, wenn im Zuge der Maßnahme die Baulast für die (dann neue) Straßenbrücke auf den Landkreis übergeht.


Im Nds. Straßengesetz findet sich keine öffentlich-rechtliche Grundlage, die bei einer derartigen Konstellation regelt, dass dem Baulastträger die Mehrkosten für die Unterhaltung in Form einer kapitalisierten Ablöseberechnung zu erstatten sind, eine Alt-Vorschrift des § 68 NStrG (Unterscheidung zwischen Ablöse und entschädigungslosem Übergang der Baulast, wenn dem Verband unter Berücksichtigung seiner sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen die Brückenbaulast nicht mehr zuzumuten ist) ist inzwischen aufgehoben worden.


Aus straßenbaulicher Sicht kann dem Vorschlag der Sielacht Wangerland zugestimmt werden, die Brückenbaulast nach Erneuerung des Bauwerkes entschädigungslos auf den Landkreis übergehen zu lassen, denn zum einen handelt es sich um eine ökonomisch sinnvolle Lösung im Zusammenhang mit dem Radwegebau, zum anderen würde der Landkreis ein neues (und als Durchlass hergestelltes –weniger unterhaltungsintensives) Bauwerk übernehmen.


Die Modalitäten (Kostenaufteilung nach o.g. Muster, entschädigungsloser Übergang der Baulast) wären in einer zwischen dem Landkreis und der Sielacht Wangerland abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung zu regeln.


Der Landkreis hat derzeit im Finanzhaushalt des laufenden Jahres einen Ansatz von 100.000 € (Investitionsprogramm 2015: 600.000 €). Durch die Erneuerung der Straßenbrücke kommt es zu Mehrkosten (siehe oben) von 108.000 €, die somit eine überplanmäßige Ausgabe darstellen und -abhängig von der Zahlung der Kostenbeteiligung der Sielacht Wangerland (siehe unten)- auf zwei Jahre verteilt wird. Diese überplanmäßige Ausgabe wäre durch die Kostenbeteiligung in gleicher Höhe der Sielacht Wangerland gedeckt (diese strebt eine Zahlung in zwei Jahren, verteilt auf die Jahre 2014 und 2015, an).



Beschlussvorschlag:

Der Erneuerung der Straßenbrücke über das Horumer Tief im Zuge der Radwegherstellung mit Übernahme der daraus resultierenden Mehrkosten durch die Sielacht Wangerland und anschließende entschädigungslose Übernahme der Brückenbaulast durch den Landkreis wird zugestimmt; die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit der Sielacht Wangerland abzuschließen.

Der durch die Realisierung der Straßenbrücke entstehenden überplanmäßigen Ausgabe, die durch die Kostenbeteiligung der Sielacht Wangerland in gleicher Höhe gedeckt ist, wird zugestimmt.







Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein (Rest überplanmäßig, aber Deckung durch Kostenbeteiligung Sielacht)

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt (2014 + 2015) Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss