Begründung:
Der Landkreis Friesland sucht seit einiger Zeit nach Räumlichkeiten für die Einrichtung einer Kindertagesstätte für Mitarbeiterinnen des Landkreises Friesland. In der Mühlenstraße 59 in Jever konnten hierfür geeignete Räumlichkeiten gefunden werden.
Nach eingehender Besichtigung durch Mitarbeiter/Innen des Jugendamtes und des Gebäudemanagements sollen diese Räumlichkeiten nunmehr angemietet und für den Zweck der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren hergerichtet und entsprechend eingerichtet werden.
Die monatliche Kaltmiete beträgt 420 Euro zuzüglich Neben- und Betriebskosten. Weiter ist für die Vermittlung der Räume eine Maklercourtage zu zahlen, so dass für 2014 mit 8.000 Euro an entsprechenden Aufwendungen zu rechnen ist.
Weiter sind die anzumietenden Räumlichkeiten in einem recht verwohnten Zustand. Diese müssen renoviert und für Kleinkinder entsprechend abgesichert hergerichtet werden. Auf Grund einer Kostenschätzung des Gebäudemanagements sind hierfür 26.000 Euro aufzuwenden.
Zusätzlich hat der Landkreis bereits bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde einen Förderantrag nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren“ gestellt. Bei den vorgesehenen Mindestausgaben von 33.000 Euro beträgt der vom Landkreis zu tragende Eigenanteil noch 8.000 Euro. Bei einer positiven Entscheidung über den Antrag ist eine Förderung in Höhe von 25.000 Euro zu erwarten. Diese Mittel werden zur Beschaffung des Inventars wie zum Beispiel Küche, Möbel sowie Spielsachen genutzt.
Die Kosten für für diese außerplanmäßige Baumaßnahme können nicht mit den vorhandenen Haushaltsmitteln für das Jahr 2014 kompensiert werden.
Der Bedarf für diese Großtagespflegestelle in Jever ist ab Anfang Mai 2014 durch die Rückkehr von Müttern aus der Elternzeit bzw. dem Erziehungsurlaub gegeben. Da die anzumietenden Räume bis dahin her- und eingerichtet sein müssen, wurde mit den Vorbereitungen des Mietvertragsabschlusses ab 01.03.2014 und den entsprechenden Ausschreibungen, Auftragsvergaben und den Sanierungsarbeiten bereits begonnen.
Die Entscheidung über die Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben obliegt gemäß § 58 NKomVG dem Kreistag; seine nächste Sitzung findet am 20. März 2014 statt.
Um zeitliche Verzögerungen beim Abschluss des Mietvertrages und der Vergabe der Aufträge zur vermeiden, bittet die Verwaltung darum, der Entscheidung über die außerplanmäßige Ausgabe im Wege einer Eilentscheidung des Kreisausschusses nach § 89 NKomVG zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss des Mietvertrages für Räumlichkeiten in der Mühlenstraße 59, Jever, zur Einrichtung einer Großtagespflegestelle wird zugestimmt.
Die außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von rund 8.000 Euro für die An-mietung von Räumlichkeiten in der Mühlenstraße 59, Jever, können aus dem FB-Budget 61 gedeckt werden.
Die außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 26.000 Euro für die Herrichtung der angemieteten Räume zu einer Großtagespflegestelle in der Mühlenstraße 59, Jever, können durch die Aufstockung des laufenden Budgets mit Haushaltsermächtigungen des Vorjahres im Budget des FB 61 gedeckt werden.
Der gestellte Förderantrag des Landkreises Friesland nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren“ bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde wird zustimmend zur Kenntnis genommen.