Begründung:
Der Landkreis Friesland fördert mit Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen der Wirtschaftsförderung.
Freiberufler sowie Existenzgründer werden mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Vorrangig gefördert werden können Investitionen in das Anlagevermögen verbunden mit der Schaffung sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätzen oberhalb der Geringfügigkeit. Alternativ ist auch die Sicherung von vorhandenen sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen oberhalb der Geringfügigkeit dem Grunde nach förderfähig. Diese Anträge werden im Ranking aber nachrangig betrachtet.
KMU-Programm:
Die Finanzierung der gewährten Zuschüsse erfolgt zu 50 Prozent durch EU-Mittel und in der Regel zu jeweils 25 Prozent aus Mitteln des Landkreises Friesland und der jeweiligen Standortgemeinde. Das EU-Förderprogramm lief über 7 Förderjahre und endete am 31.12.2013. Ob evtl. nicht benötigte EU-Mittel noch für Rest-/Nachbewilligungen in 2014 zur Verfügung gestellt werden können, ist bislang in Hannover noch nicht abschließend geklärt worden. Zum jetzigen Zeitpunkt werden Förderanträge im eingeschränkten Rahmen noch zugelassen. Die Antragsteller werden umfassend über den aktuellen Stand und evtl. nicht mehr zur Verfügung stehende EU-Fördermittel informiert.
Insgesamt wurden im KMU-Programm durch den Landkreis mit Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gefördert:
Förderjahr |
Anzahl geförderter Unternehmen |
Anzahl Arbeitsplätze |
gewährte Zuschüsse an Unternehmen |
|
neu |
gesichert |
|||
2013 |
24 |
76,98 |
202,16 |
641.839,50 € |
2012 |
39 |
64,15 |
317,64 |
973.091,00 € |
2011 |
22 |
59,95 |
288,97 |
516.486,02 € |
2010 |
21 |
31,18 |
54,25 |
394.051,00 € |
2009 |
18 |
33,40 |
75,41 |
242.141,19 € |
2008 |
19 |
69,06 |
49,00 |
241.791,62 € |
insgesamt |
143 |
334,72 |
987,43 |
3.009.400,33 € |
Für jeden neuen und auch gesicherten Arbeitsplatz im jetzt 7-jährigen Förderzeitraum sind 2.276,14 € an Zuschüssen gewährt worden. Davon hat die EU 50 % gegenfinanziert, die restlichen 50 % sind vom Landkreis Friesland sowie den Städten und Gemeinden getragen worden. Die Gesamtinvestitionssumme, die die Unternehmen getätigt haben, liegt bei gerundet 24,7 Mio €, d.h. jeder Euro Zuschusssumme führte zu Investitionen von über acht Euro in Unternehmen.
Kleinstprogramm
Im Rahmen des Kleinstprogrammes werden überwiegend Existenzgründer oder kleine Unternehmen gefördert, die die Mindestvoraussetzungen für das KMU-Programm nicht erreichen (z. b. die Mindestinvestitionssumme von 10.000 € für Existenzgründer oder 20.000 € für Erweiterungsinvestitionen). Die Finanzierung der gewährten Zuschüsse im Kleinstprogramm erfolgt zu 50 % aus Mitteln des Landkreises Friesland und zu 50 % der jeweiligen Standortgemeinde. Die max. Fördersumme beträgt pro Zuschussfall 3.000 €.
Förderjahr |
Anzahl der geförderten Gründer / Firmen |
Zuschusssumme |
2013 |
10 |
23.476 € |
2012 |
7 |
18.207 € |
2011 |
10 |
18.095 € |
2010 |
11 |
26.600 € |
2009 |
11 |
20.400 € |
2008 |
3 |
15.000 € |
Insgesamt |
52 |
121.778 € |
Anzahl der persönlichen Beratungsgespräche in der Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland:
Stand |
Insgesamt |
Ende 2013 |
139 |
Ende 2012 |
134 |
Ende 2011 |
168 |
Ende 2010 |
150 |
Ende 2009 |
119 |
Seitens der Wirtschaftsförderung des Landkreises wird zurzeit in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein eigenes Zuschussprogramm erarbeitet, welches auch das sog. Kleinstprogramm (gültig bis zum 30.06.2014) mit ablösen soll.
Zu gegebener Zeit wird das neu entwickelte Förderprogramm zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Sachstandsbericht der Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
keine