Begründung:
Mit Schreiben vom 10. Juli 2014 hat die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung dem Landkreis Friesland den durch die erfolgreiche Teilnahme an der Auslobung zur „Stärkung der Inklusion auf der örtlichen Ebene“ zugesicherten Förderbetrag in Höhe von 130.000 € bewilligt. Die zur endgültigen Auszahlung des Betrages erforderlichen Formalitäten sind erfolgt.
Um den Fonds „Inklusion“ jetzt zielgerichtet potentiellen Antragstellern im Landkreis Friesland zugänglich zu machen ist es erforderlich, konkrete Bewilligungskriterien zu formulieren, die dann anschließend im Rahmen eines formellen Antrages abgefragt werden.
Folgende Kriterien müssen für eine Förderbewilligung erfüllt sein:
Die Maßnahmen/Vorhaben, für die eine Förderung beantragt wird, müssen dazu geeignet sein, die Lebensräume von behinderten und nicht behinderten Menschen füreinander zu öffnen, näher zu bringen, zu verbinden und den gegenseitigen Respekt sowie das gegenseitige Verständnis zu stärken.
Anträge auf Förderung können sowohl von privaten als auch von öffentlichen Personen oder Einrichtungen gestellt werden, die ihren Sitz im Landkreis Friesland haben.
Die Maßnahmen/Vorhaben, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen keine Maßnahmen/Vorhaben sein, die auf der Grundlage rechtlicher Vorschriften, z.B. SGB II, SGB V, SGB VIII, SGB XI, SGB XII oder baurechtlicher Vorschriften finanziert werden könnten.
Der Zuschuss kann bis zur Höhe der Gesamtkosten gewährt werden; er darf jedoch den Betrag von 10.000,-- Euro pro Maßnahme/Vorhaben nicht überschreiten.
Maßnahmen, die dazu geeignet sind, mit dieser Anschubfinanzierung dauerhaft implementiert zu werden oder weitere Mitteleinwerbungen dadurch zu ermöglichen, werden bevorzugt bezuschusst.
Das Bewilligungsschreiben der Ministerin Rundt sowie die Auslobungsunterlagen mit den Förderkriterien werden zur Kenntnisnahme beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1.) Den Förderkriterien wird inhaltlich zugestimmt
2.) Der Ausschuss für Familie, Soziales und Senioren wird als zuständiger Ausschuss über die Bewilligung oder Ablehnung von Förderanträgen, nach Vorlage durch die Verwaltung, entscheiden.
Anlagen:
- Schreiben der Nds. Sozialministerin Rundt vom 10. Juli 2014
- Auslobung