Betreff
Erlass einer Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung
Vorlage
0581/2014
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Zum 01.01.2015 werden die neuen Entsorgungsverträge wirksam. Dieser Termin wurde daher zum Anlass genommen, die bestehenden Abfallsatzungen des Landkreises Friesland (Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung) zu überarbeiten.

Diese Überarbeitungen betreffen vorrangig redaktionelle Änderungen wie beispielsweise

die Anpassung der rechtlichen Grundlagen an die Neuerungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie Verweise innerhalb der Satzungen.


Unabhängig von diesen Änderungen ist eine Ergänzung der Satzungen bezüglich der Erfassung und Veranlagung der Campingplätze und Wohnmobilstellplätze im Landkreis Friesland bis zum Saisonbeginn (01.04.) erforderlich.


  1. Damit diese Plätze zukünftig und variabel veranlagt werden können (z. B. Abfuhr auf Abruf und Bereitstellung geeigneter Abfallcontainer), bedarf es einer Satzungsänderung. Daher wird eine entsprechende Aufnahme in der Gebührensatzung vorgenommen und der Gebührentatbestand in die Abfallgebührensatzung rechtzeitig zum Saisonbeginn (01.04.2015) aufgeführt.

  2. Aufgrund der Gebührenkalkulation für die Zeit ab den 01.01.2013 besteht eine rechtssichere Gebühr für drei Jahre. Eine komplette Neuberechnung der Abfallgebühren ist daher erst zum 01.01.2016 erforderlich. Dazu werden für das erste Halbjahr 2015 Daten und Zahlen zur Gebührenkalkulation erfasst und auf dieser Grundlage die Gebühren neu berechnet.

  3. Im Zuge der Neuberechnung der Abfallgebühren wird in einem 2. Schritt 2015 dann eine komplette Überarbeitung der Satzungen vorgenommen. Um hierbei Rechtssicherheit zu erlangen, ist es beabsichtigt die „neuen“ Satzungen, wie bisher auch, durch ein geeignetes Rechtsanwaltsbüro überprüfen und ggf. überarbeiten zu lassen.


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen der Abfallgebührensatzung und die entsprechende Veröffentlichung so vorzubereiten, dass die Gebühren für die Abfallentsorgung auf den Camping- und Wohnmobilstellplätzen ab dem 01.04.2015 auf Grundlage dieser Satzung erhoben werden können.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja Rahmen32 nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr. Rahmen30

HSP Nr. Rahmen31


Rahmen21 Rahmen25

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


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