Begründung:
Seit 2012 wird sowohl in den gemeinsamen Einrichtungen als auch in den zugelassenen kommunalen Trägern ein einheitliches Zielsteuerungssystem umgesetzt.
Die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbezieher in Arbeit, die Verminderung ihrer Abhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen und die Verbesserung ihrer Chancen auf soziale Teilhabe sind zentrale Anliegen der Bundesregierung und somit Anliegen des Jobcenters Friesland.
Die Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet, möglichst viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Arbeit einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. ihr Ausmaß zu verringern.
Das Zielsystem wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt, um so die einheitliche Steuerung und Nachhaltung von Zielvereinbarungen gewährleisten zu können. Die Inhalte der Vereinbarungen basieren auf den nach § 48 Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen:
Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Für das Ziel 1 "Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt" wird auch in 2015 auf eine quantitative Zielwertfestlegung verzichtet. Vielmehr steht hier ein qualifiziertes Monitoring im Vordergrund, das die Entwicklung der Kennzahl fortlaufend über das Jahr beobachtet.
Bezogen auf die Ziele "Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit" und "Vermeidung von langfristigen Leistungsbezug" werden konkrete Zielwerte vereinbart, die durch Veränderungsraten beschrieben werden.
Die Jobcenter berechnen im Rahmen der Zielplanung 2015 dezentral die erwartete Höhe der Veränderungsraten und unterbreiten dem Land entsprechende Angebotswerte.
Beschlussvorschlag:
Den in der beigefügten Zielplanung 2015 für das Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen.
Anlagen:
Zielplanung 2015