Begründung:
Dies ist der zweite nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung aufgestellte Jahresabschluss. Die bekannten Verzögerungen bei der Vorlage des Jahresabschlusses (unerwartete Probleme bei der Abrechnung von Auszahlungen auf die Anlagenbuchhaltung, Personalwechsel und Personalausfälle in der Finanzwirtschaft) können nur allmählich aufgeholt werden.
Rechtslage:
Nach Aufstellung prüft das Rechnungsprüfungsamt die Jahresrechnung nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
Nach § 156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit ergeben, in einem Schlussbericht zusammenzufassen.
Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).
Nach § 129 Abs. 1 beschließt der Kreistag über den Abschluss und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses am 19.05.2015 (endgültig, nach Änderungen) festgestellt. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes datiert vom 24.06.2015. Jahresabschluss, Schlussbericht und Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegen dieser Vorlage an. Der Kreistag hat über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates formell zu beschließen.
Das Haushaltsjahr 2010 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
ordentliches Ergebnis: 2.829.902,68 Euro
außerordentliches Ergebnis: -24.336,59 Euro
Jahresergebnis: 2.805.566,09 Euro
Der Überschuss ist nach Artikel 6 des NKR-Einführungsgesetzes mit den vorgetragenen kameralen Soll-Fehlbeträgen zu verrechnen.
Der Finanzmittelbestand hat sich gegenüber der Vorjahresbilanz (ca. 8,0 Mio. Euro) um ca. 2,5 Mio. Euro erhöht.
Die Bilanzsumme ist um 8.544.859,11 Euro gewachsen. Es gab folgende wesentlichen Vermögensveränderungen im Anlagevermögen:
Immaterielles Vermögen (geleistete Zuwendungen): 398.794 Euro
Bebaute Grundstücke (hier vor allem: Schulen): 1.850.515 Euro
Betriebs- und Geschäftsausstattung: 807.747 Euro
Anlagen im Bau: 3.216.085 Euro
(Anlagen im Bau: betreffen hauptsächlich die Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen bei den Berufsbildenden Schulen in Jever und in Varel)
Der Zuwachs auf der Passivseite ist in Höhe von 2.805.566,09 Euro auf den Jahresüberschuss zurückzuführen; die langfristigen Geldschulden sind um „nur“ 625.540,83 Euro auf 60.476.810,75 Euro gestiegen (der Plan sah dagegen Netto-Kreditaufnahmen von 2,9 Mio. Euro vor), die kurzfristigen (Liquiditätskredite) um 2,0 Mio. Euro auf 14.000.000 Euro. Die Liquiditätskredite wurden aus Angebotsgründen längerfristig aufgenommen; sie wurden tatsächlich am 31.12.2010 nicht benötigt; 3,1 Mio. Euro waren am 31.12.2010 auf Tagesgeldkonto angelegt.
Die Verwaltung bittet um Entscheidungen im Sinne der Beschlussvorschläge.
Beschlussvorschläge:
Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2010 des Landkreises Friesland in der vorgelegten Fassung.
Die Überschüsse des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres werden gem. Art. 6 Abs. 9 des Gesetzes vom 15.11.2005 mit dem Sollfehlbetrag aus Vorjahren verrechnet.
Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung.
Anlagen:
Jahresabschluss: Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung (ohne Teilhaushalte),
Anhang und Rechenschaftsbericht,
Anlagen-, Forderungs- und Schuldenübersicht,
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes,
Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht