Betreff
Schülerbeförderung, Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
0886/2016
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Fachbereich 61, Sachgebiet Schülerbeförderung wurde am 30.12.2015 festgestellt, dass das vorhandene Budget (PSP: P10224241000.010, Sachkonto 442900) für Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen in Höhe von 4.000.000,00 € bereits aufgebraucht wurde. Die entstandenen Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen:


Schule

Betrag

Begründung

GS Büppel u. Langendamm

6.000 €

Auflösung Grundschule Borgstede

(Taxi)

GS am Schloßplatz u. GS Büppel

18.000 €

Sprachförderklassen, besonders für Flüchtlinge

(Taxi)

GS Neustadtgödens u. Sande

5.000 €

Insg. 20 Schüler mehr

Hafenschule u. GS Osterstraße

32.000 €

19 Schüler mehr im Schulkindergarten seit Schuljahr 14/15 (Taxi)

Heinz-Neukäter-Schule

40.000 €

20 Schüler mehr, Umzug nach Varel fällt nicht ins Gewicht (Taxi)

BBS Jever u. Varel

34.000 €

130 mehr zu befördernde Schüler an den Berufsschulen, teilw. Flüchtlinge ohne Abschluss

KGS Wittmund

11.000 €

Mehr Schüler im Schuljahr 14/15, dafür Anstieg zum aktuellen Schuljahr nur gering

Von-Aldenburg-Schule

80.000 €

Neu seit SJ 14/15 in der ehem. GS Borgstede mit 4 Schülern, im SJ 15/16 ca. 26 Schüler (Taxi) statt Standort Waisenstift in Varel

Landesbildungs-zentrum f. Hörschädigte

64.000 €

Seit SJ 14/15 Taxibeförderung, Kosten in 15/16 nur gering gestiegen

Mariengymnasium

44.000 €

Auflösung Außenstelle Schortens

IGS-Friesland-Nord

21.000 €

70 Schüler mehr (aus Jever, Sande, Schortens und Wangerland)

ÖPNV

80.000 €

Jahresausgleichszahlungen für Verkehrsunternehmen wg. Schuljahreslänge (11. Monatskarte)

Fahrtkosten-

erstattungen

23.000 €

Mehr Erstattungen, Jadegymnasium, Cäcilienschule WHV und Waldorfschule OL (Nachmittagsunterricht)

Allgemein

38.000 €

64 Ausnahmegenehmigungen mehr (nicht zuständige Schule) insbesondere im Grundschulbereich, nicht absehbar, Entscheidung liegt bei den Schulen; der Träger der Schülerbeförderung wird nur angehört; Anzahl 2014: 149, Anzahl 2015: 223

Gesamt

496.000 €

Tatsächliche Mehrkosten

Umbuchung

77.000 €

Zahlungen, die noch 2014 zahlungswirksam waren und noch nicht umgebucht wurden

Erstattung

36.000 €

Noch zu erwartende Erstattung vom LK WTM

Erstattung

5.000 €

Noch zu erstattende Beträge von Verschiedenen

Gesamtbetrag

614.000 €



Demnach ergibt sich eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 614.000 €.



Gegenüber dem ersten Entwurf zum HH-Plan 2015 in Höhe von 4.200.000 EUR ergibt sich ein Mehraufwand von 296.000 €, der auch zum damaligen Zeitpunkt nicht abgesehen werden konnte. Ein Teil der Entwicklung, z.B. bei der Von-Aldenburg-Schule oder beim Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte war zum Ende des Jahres 2014 bereits angedeutet, wobei gerade hier die Schülerzahlen keine sichere Prognose zulassen.


Der überwiegende Teil der Kosten ist zudem erst seit Beginn des Schuljahres 2015/2016 angefallen, der auch erst jetzt zum Jahresende abgerechnet wurde. Bei der Budgetprognose zum dritten Quartal war noch nicht abzusehen, dass das Budget nicht ausreichen würde, da am 01.10.2015 noch 1.006.000 € im Budget vorhanden waren und zusätzlich noch Aufwendungen in Höhe von ca. 152.000,00 €, die Anfang 2015 gebucht wurden, aber noch in 2014 zahlungswirksam waren, umgebucht werden sollten. Diese Umbuchung wurde dann am 10.12.2015 durchgeführt. Um solche Umbuchungen in Zukunft gänzlich zu vermeiden, soll nun sofort alles in dem Jahr gebucht werden, in dem es zahlungswirksam ist. Dies wurde augenscheinlich in den Vorjahren nicht so gemacht. Auch aus diesem Grund war es für die Mitarbeiterinnen der Schülerbeförderung schwer vorauszusehen, dass das Budget nicht ausreichen würde.


Die einzelnen Gründe dafür sind oben genannt. Auch aus diesem Grund war der Mehraufwand nicht vorhersehbar. Der Mehraufwand ist außerdem unabweisbar, da es sich bei der Schülerbeförderung um eine Pflichtaufgabe handelt, die nicht eingestellt werden kann.


Um die Kosten zukünftig wieder zu reduzieren, wird bei der kommenden europaweiten  Ausschreibung der Taxibeförderungen (zum nächsten Schuljahr) vermehrt darauf geachtet werden, die Taxibeförderung noch mehr zusammen zu fassen, möglichst durch neue Busverbindungen zu ersetzen und insbesondere bei der Abwicklung von neuen Fahrten direkt wieder in eine Ausschreibung zu gehen bzw. Mehrungsgrenzen zu bestimmen.


Aus den vorgenannten Gründen ist die nachträgliche Beantragung von überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 117 NKomVG notwendig. Der Mehraufwand war für die Mitarbeiter der Schülerbeförderung nicht vorhersehbar und ist unabweisbar. Deckungsmöglichkeiten innerhalb des Budgets „Planung“ sind nicht vorhanden.



Beschlussvorschlag:

Der Leistung der geschilderten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Bereich der Schülerberförderung in Höhe von 614.000,00 € wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Rahmen13

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Rahmen4 Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Rahmen21 Rahmen25

Sachbearbeiter Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Rahmen22 Rahmen23 Rahmen24

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

keine