Betreff
Zusammenführung der Krankenhausgesellschaften Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch gGmbH und St. Johannes-Hospital gemeinnützige GmbH, Grundsatzbeschluss
Vorlage
0946/2016
Art
Beschlussvorlage

Begründung: (aktualisierte Fassung / Stand 27.04.)

Die Kreisverwaltung und die Geschäftsführung des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch haben bereits Anfang 2015 Vorgespräche mit dem Träger des St. Johannes-Hospitals in Varel (die Stiftungen St. Johannes und St. Marien) aufgenommen mit dem Ziel, auszuloten, wie eng eine zukünftige Zusammenarbeit mit dem Nordwest-Krankenhaus gestaltet werden kann.

Hintergrund für diese Entwicklung waren und sind einerseits grundsätzlich die Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems, die Kliniken zunehmend erheblich zu Kooperationen oder Fusionen drängen, und andererseits die konkreten regionalen Entscheidungen, die zur Schließung des St. Willehad-Hospitals in Wilhelmshaven geführt haben (mit entsprechenden Auswirkungen auf den Klinikverbund Hospitalgesellschaft Jade-Weser) sowie die damalige Ankündigung der Helios AG, ihren Klinikbau in Nordenham wieder aufzunehmen.

Im Ergebnis der Vorgespräche haben sich seinerzeit der Träger des St. Johannes-Hospitals und der Landkreis Friesland als Träger des Nordwest-Krankenhauses sehr bald auf Eckpunkte verständigt, die Grundlage zur Aufnahme konkreter vertraglicher Verhandlungen wurden.

Diese Eckpunkte sahen vor, dass beide Häuser, die Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch gGmbH und die St. Johannes-Hospitalgesellschaft, als Töchter einer gemeinsamen Holding „Friesland-Kliniken“ zusammenarbeiten. Diese Holding wäre dann eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landkreises Friesland, der zu diesem Zweck die St. Johannes-Hospitalgesellschaft kauft.

Die Eckpunkte beinhalten ferner auf dieser Grundlage eine Standort-, Mitarbeiter- und Namensgarantie für die Häuser.

  • Standortgarantie: Wenn beide Häuser unter einer gemeinsamen gesellschaftsrechtlichen Holding zusammenarbeiten, bleibt es dabei: Das Nordwest-Krankenhaus bleibt in Sanderbusch, das St.-Johannes-Hospital bleibt in Varel. - Um diese Standortgarantie politisch zu untermauern, wird im Beschlussvorschlag zum Ausdruck gebracht, dass für Grundsatzbeschlüsse, die sich auf die Fortführung der Krankenhausstandorte in Varel und Sande in Gänze beziehen, eine 2/3-Mehrheit des Kreistages erforderlich ist.

  • Mitarbeitergarantie: Das hervorragende medizinische Angebot beruht auf gut ausgebildeten und motivierten Mitarbeitern. Das wird so bleiben. Die Träger garantieren: Keiner Mitarbeiterin und keinem Mitarbeiter in beiden unseren Häusern wird wegen dieses Zusammengehens gekündigt.

  • Namensgarantie: Die Namen der Krankenhäuser bleiben, wie sie sind. Jedes der beiden Häuser hat sich dank des Einsatzes unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgreich unverwechselbar gemacht.


Auch gemeinsam wären die Häuser weiterhin offen für Kooperationen mit anderen Krankenhäusern in der Region, insbesondere in Wilhelmshaven und im Landkreis Wittmund, und würden diese sehr begrüßen. Die Kooperation mit dem St. Bernhard-Hospital in Brake bleibt im gewohnten Umfang bestehen, wenn es dies wünscht.








Für beide Träger stand im Fokus aller Gespräche eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten in der Region sowie eine Ausweitung des Leistungsangebotes. Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch und St. Johannes-Hospital in Varel genießen einen guten Ruf und sind gute Standorte; beides soll gefestigt werden. Das Gesundheitssystem in Deutschland zwingt Krankenhäuser bundesweit mehr und mehr, sich zusammenzuschließen, wenn sie bestehen wollen. Beide Häuser sind wirtschaftlich gesund, wollen diesen Status erhalten und zukünftig gemeinsam an einer Verbesserung arbeiten.

Nordwest-Krankenhaus und St. Johannes-Hospital sind bereits seit Jahren gute Partner und Nachbarn, sie arbeiten hier in Friesland schon sehr gut zusammen. Wenn sie in einer Gemeinschaft als wirtschaftlich starker Verbund zusammenarbeiten, sind sie besser gerüstet für die Herausforderungen, die das Gesundheitssystem stellt. Verhandlungen mit den Krankenkassen über die jährlichen Budgets können sie im Interesse von Patienten und Mitarbeitern als starke Gemeinschaft führen. Und sie haben noch bessere Chancen, qualifiziertes Personal zu gewinnen. - Die politischen Gremien des Landkreises Friesland haben diese Idee einer rechtlichen Fusion beider Häuser von vornherein sehr begrüßt und positiv begleitet. In seiner Sitzung am 13. Mai 2015 hat der Kreisausschuss der Aufnahme von Vertragsverhandlungen zwischen beiden Häusern zugestimmt.



Seitdem hat die Kreisverwaltung in den Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages laufend über den Fortgang der Gespräche berichtet. In der Kreistagssitzung am 16. Dezember 2015 (sh. öff. TOP 6.3.5) wurde im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2016 mit großer Mehrheit beschlossen, Haushaltsmittel für einen Erwerb der Geschäftsanteile des St. Johannes-Hospitals Varel bereitzustellen und die Verwaltung zur Vorbereitung entsprechender Vertragsentwürfe zu ermächtigen. Hinsichtlich der Frage, ob auch die Übernahme der Jade-Weser-Catering GmbH verfolgt werden solle, wurde der Landrat beauftragt, mit der Hospitalgesellschaft Jade-Weser mbH bzw. der St. Johannes-Hospital gGmbH alle Möglichkeiten zu verhandeln; dies könne auch eine mögliche Übernahme der Jade-Weser Catering GmbH – evtl. auch vorübergehend – mit einschließen.



Zwischenzeitlich wurden unter Einbindung eines renommierten Anwaltsbüros entsprechende Vertragswerke ausgearbeitet.

Die Stiftungsgremien des St. Johannes-Hospitals haben in ihrer Sitzung am 27. April 2016 den Vertragsentwürfen sowie der Aufnahme von Verhandlungen für einen Verkauf der Jade-Weser-Catering GmbH an einen Dritten zugestimmt, so dass der Grundsatzbeschluss sich auf die in der Anlage dargestellte Konstruktion bezieht.



Im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung am 11. Mai 2016 wird vor diesem Hintergrund über das Für und Wider der zum 1. Juli 2016 angestrebten Fusion von Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch und St. Johannes-Hospital Varel (ohne Übernahme der Küche) zu beraten sein. Im Ergebnis aller bisherigen Beratungen und getragen vom positiven Votum des Kreistages vom 16. Dezember 2015 bittet die Verwaltung nunmehr in öffentlicher Sitzung um einen Grundsatzbeschluss zur gesellschaftsrechtlichen Vereinigung der beiden friesländischen Krankenhäuser unter einem rechtlichen Dach nach Maßgabe der beigefügten Organigramme.



In anschließender nichtöffentlicher Sitzung wird das Votum zu den ausgehandelten einzelnen Vertragswerken erbeten und somit der Beschluss aus der öffentlichen Sitzung umgesetzt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird um Verständnis gebeten, dass Verträge und Beratungsinhalte der vertraulichen Sitzung vorbehalten sein müssen.



Die Verwaltung bittet um eine Grundsatzentscheidung gemäß Beschlussvorschlag.









Beschlussvorschlag:

Dem gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch und des St. Johannes-Hospitals Varel in einer gemeinsamen Holding gemäß den in den beigefügten Organigrammen dargestellten Strukturen mit Wirkung vom 1. Juli 2016 wird zugestimmt.


Für Grundsatzbeschlüsse, die sich auf die Fortführung der Krankenhausstandorte in Sande und Varel in Gänze beziehen, ist eine 2/3-Mehrheit des Kreistages erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Rahmen13

Erfolgte Veranschlagung: Rahmen3 Ja, mit Rahmen7 Nein

im Ergebnishaushalt Rahmen6 Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:Rahmen8

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: Rahmen33 ja nein

Falls ja, in welcher Art:Rahmen26

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr. Rahmen30

HSP Nr. Rahmen31


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Rahmen24

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

2 Organigramme (aktualisierte Fassungen / Stand 27.04.)