Begründung:
Die Gemeinde Sande hat mit Schreiben
vom 23.05.2016 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die
Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes in Sande-Altmarienhausen gestellt.
Zurzeit hat die Gemeinde Sande in
Altmarienhausen mit einem Hinweisschild bereits vier unbefestigte Parkplätze
für Wohnmobiltouristen ausgewiesen. Eine ergänzende Infrastruktur ist an dem
Standort nicht vorhanden. Der Arbeitskreis Demografischer Wandel in Sande sieht
die Entwicklung auch als Chance, gezielte Angebote für eine immer älter
werdende Bevölkerung zu schaffen. Momentan sind ca. 63 % der Wohnmobilnutzer in
einem Alter zwischen 50 und 69 Jahren, diese Gruppe wird perspektivisch größer
und ist länger aktiv. Wohnmobiltouristen gehören nach Erhebungen des DTV zu
einer sehr finanzstarken Bevölkerungsgruppe. Aktuell geben Wohnmobiltouristen
pro Person 40 Euro in der Gemeinde aus, in der sie übernachten. Neben der
Erweiterung des touristischen Angebotes in der Gemeinde Sande wird dadurch auch
die örtliche Wirtschaft gestärkt.
Die Gemeinde Sande plant den Bau eines
qualitativ hochwertigen Wohnmobilstellplatzes mit insgesamt 10 Stellplätzen
inklusive der erforderlichen Infrastruktur (Stromversorgung,
Frischwasserversorgung, Entsorgung, Parkscheinautomat, Infotafeln). Der
geplante Standort am historischen Gut Altmarienhausen ist durch die
unmittelbare Nähe zu den benachbarten Angeboten wie Küsteum, Ems-Jade-Kanal,
Paddel&Pedal-Station, Sander See sehr attraktiv.
Der Grunderwerb der erforderlichen
Fläche vom Domänenamt erfolgt durch die Gemeinde Sande. Die Gesamtkosten für
Grunderwerb, Baumaßnahme und Infrastruktur betragen nach der Kostenschätzung
der Gemeinde Sande rund 130.000 Euro. Die Kosten für den notwendigen
Grunderwerb sind nur zu 10 % förderfähig, so dass die förderfähigen Kosten
116.100 Euro betragen. Die Gemeinde Sande gehört zur LEADER-Region
„Nordseemarschen“ und beantragt für das Projekt eine Förderung aus diesem
Programm. Die Förderquote beträgt 50 % zuzüglich 5 % Härtefallregelung auf
Grund der unterdurchschnittlichen Steuereinnahmekraft der Gemeinde Sande. Eine
Projektskizze wird zunächst dem Vorstand zur Bewertung und anschließend der
Lokalen Aktionsgruppe LEADER-Nordseemarschen zur Entscheidung vorgelegt. Die
nächste Sitzung der LAG Nordseemarschen wird voraussichtlich erst im November
stattfinden.
Die Finanzierung für den Bau des
Wohnmobilstellplatzes ist wie folgt vorgesehen:
LEADER Nordseemarschen
(55% der förderfähigen Bruttokosten) 63.855,00 Euro
Kreiszuschuss Landkreis Friesland 15.673,50 Euro
Eigenmittel Gemeinde Sande 50.471,50 Euro
Gesamtkosten: 130.000,00
Euro
Zusätzlich hat die Gemeinde Sande bei
der Wattenmeerstiftung einen Antrag auf Förderung gestellt. Hier ist ein
maximaler Zuschuss in Höhe von 20 % der Bruttokosten in Aussicht gestellt
worden. Das Kuratorium der Stiftung wird allerdings erst im Spätherbst 2016
über den Zuschussantrag entscheiden. Sofern die Wattenmeerstiftung einen
Zuschuss bewilligt, reduziert sich der Zuschuss vom Landkreis Friesland
entsprechend.
Die Verwaltung schlägt vor, der
Gemeinde Sande für den Neubau eines Wohnmobilstellplatzes in Sande-Altmarienhausen
auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in
der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung
und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen zur Teilfinanzierung der
Maßnahme einen Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter
gedeckten Kosten, maximal jedoch 20 % der Gesamtkosten bzw. höchstens 26.000
Euro bewilligt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter
Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.
Beschlussvorschlag:
Die Errichtung eines
Wohnmobilstellplatzes in Sande-Altmarienhausen wird als grundsätzlich förderfähig
anerkannt. Der Gemeinde Sande wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein
Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten
Kosten, maximal jedoch 20 % der Gesamtkosten bzw. höchstens 26.000 Euro
bewilligt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter
Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.
Anlagen:
keine