Begründung:
Gemäß den Bestimmungen des Nds. Brandschutzgesetzes wird die Kreisfeuerwehr vom Kreisbrandmeister geleitet. Dieser hat mindestens einen Stellvertreter.
Derzeit werden diese Funktionen von Herrn Gerhard Zunken, Schortens, als Kreisbrandmeister und Herrn Jens-Olaf Fianke, Varel, als stellvertretenden Kreisbrandmeister wahrgenommen.
Im Jahre 2017 lauft die Amtsperiode von Herrn Zunken und Herrn Fianke aus. Beide haben sich grundsätzlich bereit erklärt, für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen. Die Wahl würde im Frühjahr 2017 durch die Versammlung der Stadt- und Gemeindebrandmeister sowie der Ortsbrandmeister erfolgen.
Es hat sich jedoch in der ablaufenden Amtsperiode gezeigt, dass die umfangreiche Arbeit des Kreisbrandmeisters und seines Stellvertreters neben einer eigenen unselbständigen Berufstätigkeit kaum zu leisten ist.
Die Vorgänger des Kreisbrandmeisters waren selbständig bzw. nicht mehr berufstätig.
Herr Zunken und Herr Fianke haben ihre Bereitschaft zur Weiterführung des Amtes von der Schaffung der Position eines zweiten gleichberechtigten Stellvertreters abhängig gemacht.
Seitens der Verwaltung wird dieser Vorschlag unterstützt.
Für die Funktion ist eine
Aufwandsentschädigung von derzeit 180,- € /Monat zu zahlen. Die Kosten sind
innerhalb des Budgets gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Die Führungsspitze der Kreisfeuerwehr wird um die Position eines zweiten stellvertretenden Kreisbrandmeisters ergänzt.
Anlage(n):
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