Begründung:
Der Landkreis
Friesland erhebt bisher aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 25.05.2001
seit dem 01.01.2002 einen unveränderten Stundensatz für Prüfungsleistungen des
Rechnungsprüfungsamtes in Höhe von 46 Euro pro Stunde. Dieser Stundensatz war
damals eine aufgerundete Anpassung des zuvor seit dem 01.04.2000 geltenden
Stundensatzes von 90 DM pro Stunde. Seinerzeit lag der Berechnung der damals
gültige KGSt-Bericht über die Kosten eines Arbeitsplatzes, Stand 1999,
zugrunde.
In Anbetracht
dieser Zeitspanne ist eine Anpassung dringend geboten. Der bisherige Satz deckt
die tatsächlichen Kosten des Landkreises nicht mehr annähernd.
Um einen breiten
Vergleich der entsprechenden Stundensätze in Niedersachsen zu ermöglichen,
wurde im 3. Quartal 2016 eine Umfrage durchgeführt, deren Ergebnis als Anlage
zur Kenntnis gegeben wird. Auf Basis der vorliegenden Rückmeldungen ist
festzustellen, dass alle Landkreise mit Stundensätzen, deren Berechnung ab dem
Jahr 2015 erfolgt ist, einen Satz von über 60 Euro festgelegt haben. Viele
Landkreise stellen dabei auf die Pauschsätze des Landes Niedersachsen ab, die
zur Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) vom Land ermittelt und berechnet werden
(und dabei auf den für den gehobenen Dienst geltenden Stundensatz der
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt). Dieser beträgt aktuell 63 Euro. Einige
Landkreise haben bekundet, ihre Stundensätze an diesen aktuellen Satz anpassen
zu wollen, diesem Prinzip folgt jetzt die vorgeschlagene Satzung des
Landkreises Friesland.
Die Pauschsätze des
Landes haben im Vergleich zu den Berechnungsgrundlagen der KGSt entscheidende
Vorteile. Sie sind jederzeit einfach und transparent nachzulesen und
nachzuvollziehen. Sie gelten für alle Berechnungen auf Basis der AllGO und
haben daher weite Verbreitung. Das Land ermittelt einen Durchschnittssatz für
Laufbahngruppen, individuelle Berechnungen auf Basis des KGSt-Berichtes und der
jeweiligen Stellenbesetzungen und Stellenbewertungen entfallen damit. Sobald
das Land neue Sätze verkündet, können diese einfach ab dem folgenden
Kalenderjahr angewandt werden. Somit ist auch bei einem Satzungsbezug auf diese
Zahlen Planungssicherheit gegeben. Die KGSt-Berichte erscheinen meist jedes
Jahr, aber sie machen grundsätzlich auch detaillierte Berechnungen notwendig.
Die Sätze des Landes werden bisher nicht zwingend jährlich aktualisiert, gelten
dann aber transparent unmittelbar. Ferner zeigt auch ein intern durchgeführter
Zahlenvergleich, dass die individuell berechneten Sätze nach Maßgabe der KGSt
und diejenigen des Landes recht nah beieinander liegen. Somit scheint ein Bezug
auf die Sätze des Landes als die bessere Lösung. Die Festlegung eines Bezuges
in der Satzung an Stelle einer starren Zahl macht Anpassungen in Zukunft
entbehrlich und stellt sicher, dass die Prüfungsleistungen des Landkreises auch
in Zukunft immer kostendeckend sind.
Die Satzung wird im
Amtsblatt veröffentlicht. Darüber hinaus wurden die Bürgermeister (bzw.
stellv.) im Rahmen der letzten HVB-Sitzung bereits über die beabsichtigte
Änderung in Kenntnis gesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Einführung einer „Satzung über Prüfungsgebühren des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Friesland“ mit Wirkung ab 01.01.2017
wird zugestimmt.
Anlage(n):
- Anlage 1 Satzung
- Anlage 2
Umfrageergebnis